Krankenvollversicherung

Der Rundumschutz für Ihre Kunden. Profitieren Sie von der freien Auswahl der Leistungen, der Angebotsvielfalt und dem gleichbleibenden Leistungsniveau einer privaten Krankenvollversicheurng

Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, können sich in Deutschland „privat versichern“. Diese private Absicherung, in Form der Krankenvollversicherung, tritt dann an die Stelle der gesetzlichen Absicherung. Der Versicherungsschutz kann entsprechend des Tarifangebots des Versicherers frei gestaltet werden.

Eine private Krankenvollversicherung kommt für Personen in Betracht, die nicht oder nicht mehr der Versicherungspflicht in der in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Dies ist unter anderem abhängig vom Einkommen und der beruflichen Tätigkeit.

Beispiel: berufliche Tätigkeit
Hierzu zählen beispielsweise Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter oder Referendare sowie Existenzgründer und unter bestimmten Voraussetzungen Studenten. 

Beispiel: Einkommen
Bei Angestellten bzw. Arbeitnehmern hängt die Wahlmöglichkeit von der Höhe des Einkommens ab. Übersteigt dieses die Versicherungspflichtgrenze, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Unser Service für Sie

Wenden Sie sich bei allen Fragen zum Thema Krankenversicherung einfach an das Krankenversicherungs-BackOffice und profitieren Sie von einer individuellen Unterstützung der Spezialisten.

Krankenversicherungs-BackOffice
Swiss Life Partner Vertriebs GmbH & Co. KG
Tel. +49 40 355427-0
pkv-info@slp-hamburg.de 

Stellen Sie den Versicherungsschutz für Ihre Kunden individuell zusammen

Die Basis der Absicherung bildet in der Regel eine Kombination aus Leistungen für den ambulanten, stationären und Zahn-Bereich. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ist abhängig von den Tarifen der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Angeboten werden: 

  • Feste Paketlösungen: bei denen die Kombination der Absicherungsbereiche und die Leistungen bereits festgelegt sind. 
  • Flexible Bausteinlösungen: bei denen der Leistungsumfang pro Absicherungsbereich individuell bestimmt und mit den anderen Bereichen kombiniert wird. 
  • Optionale Ergänzungen: mit denen die Absicherung um weitere optionale Zusatz-Bausteine ergänzt werden kann, wie z.B. Tagegelder, Auslandsreise-, Pflegezusatzversicherungen, Beitragsentlastungstarife oder Optionstarife zur Höherversicherung.

Ergänzende Informationen zur privaten Krankenversicherung

Privat Versicherte profitieren von der freien Auswahl der Leistungen, der Angebotsvielfalt und dem gleichbleibenden Leistungsniveau. Viele Leistungen gehen über das gesetzliche Niveau hinaus. Gute Tarife sichern den Zugang zu z.B. der Behandlung in Privatkliniken oder -praxen, neuen Behandlungsmethoden, hochwertiger Zahnbehandlung und Zahnersatz, Arznei- und Hilfsmittel oder alternative Heilverfahren (Naturheilkunde).

  • Individueller Versicherungsschutz: der Versicherungsschutz kann individuell nach dem Tarifangebot des Versicherers gestaltet werden. Die Varianten reichen dabei vom günstigen Einsteigertarif, bis hin zum leistungsstarken und umfassenden Komfortschutz.
  • Gleichbleibendes Leistungsniveau: der Versicherungsumfang wird vertraglich vereinbart, dies sichert ein gleichbleibendes Leistungsniveau.
  • Angebotsvielfalt: eine Vielzahl an Versicherungsgesellschaften bieten ein breites Spektrum an Produkten und Tarifen an.
  • Vertragsfreiheit: die Leistungen und der Vertragsumfang werden zwischen dem Kunden und dem Versicherer vertraglich fixiert. 
  • Beitragsrückerstattungen: sofern in einem Kalenderjahr durch den Kunden keine Leistungen in Anspruch genommen werden, bieten viele Versicherer eine Beitragsrückerstattung an.

Unsere Kooperationspartner im Bereich Krankenvollversicherung

Hinweis: Alle vorliegenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten und Angaben sowie für Übermittlungsfehler keine Haftung oder Garantie übernehmen. Insbesondere die Produkt-Highlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.