Mitarbeiterfinanzierte Versorgung

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung (bAV) aufzuwenden. Dabei fließen Teile seines Bruttolohns ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben in seine betriebliche Altersversorgung. Nutzen Sie die langjährige Expertise von Swiss Life im Bereich der bAV und entwickeln Sie zusammen mit uns für Ihre Kunden die beste Umsetzung einer Entgeltumwandlung mit der Direktversicherung von Swiss Life.

Unsere Highlights

Steuerfreiheit

In 2024 können Beiträge bis zu 604 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden. (Dies entspricht 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).*

Sozialversicherungsfreiheit

Dabei bleiben Beiträge bis 302 Euro monatlich sozialabgabenfrei.

Hohe Flexibilität

Der Arbeitnehmer kann seine Beitragszahlung flexibel gestalten. Zuzahlungen und Beitragspausen sind jederzeit möglich.

Aufbau der Altersvorsorge

Der Mitarbeiter baut sich durch Entgeltumwandlung eine attraktive Altersversorgung auf, die der Arbeitgeber zusätzlich ohne Mehraufwand für ihn bezuschussen kann – einfach durch die Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.

Mitarbeiterbindung

Darüber hinaus kann die Firma die eigenen Mitarbeiter zusätzlich mit einem Zuschuss unterstützen. Dieser kann beispielsweise 50 % der vom Mitarbeiter umgewandelten Einzahlung betragen oder auch ein fixer Beitrag von 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter sein. Ein guter Weg, um qualifizierte Mitarbeiter und Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Übrigens kann der Zuschuss gleichzeitig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

*Gilt für Direktversicherungen im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. In einer Unterstützungskasse sowie Direktzusage ist der Beitrag in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

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