Unsere Highlights
Steuerfreiheit
Es können Beiträge bis zu 584 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden. (Dies entspricht 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).*
Sozialversicherungsfreiheit
Dabei bleiben Beiträge bis 292 Euro monatlich sozialabgabenfrei.
Hohe Flexibilität
Der Arbeitnehmer kann seine Beitragszahlung flexibel gestalten. Zuzahlungen und Beitragspausen sind jederzeit möglich.
Aufbau der Altersvorsorge
Der Mitarbeiter baut sich durch Entgeltumwandlung eine attraktive Altersversorgung auf, die der Arbeitgeber zusätzlich ohne Mehraufwand für ihn bezuschussen kann – einfach durch die Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.
Mitarbeiterbindung
Darüber hinaus kann die Firma die eigenen Mitarbeiter zusätzlich mit einem Zuschuss unterstützen. Dieser kann beispielsweise 50 % der vom Mitarbeiter umgewandelten Einzahlung betragen oder auch ein fixer Beitrag von 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter sein. Ein guter Weg, um qualifizierte Mitarbeiter und Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Übrigens kann der Zuschuss gleichzeitig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
*Gilt für Direktversicherungen im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. In einer Unterstützungskasse sowie Direktzusage ist der Beitrag in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
Wichtige Links


Produktunterlagen
- Highlightblatt Maximo in der bAV PDF , 346KB
- Highlightblatt Maximo in der bAV (englisch) PDF , 142KB
- Highlightblatt Maximo Kompakt in der bAV PDF , 297KB
- Highlightblatt arbeitgeberfinanzierte Versorgung PDF , 325KB
- Highlightblatt Entgeltumwandlung PDF , 337KB
- FAQ - bAV Förderbetrag PDF , 238KB
- 4458 | Highlightblatt | Swiss Life Maximo Pensionszusage PDF , 268KB
- 4456 | Highlightblatt | Swiss Life Maximo Direktversicherung PDF , 268KB
- 4572| Highlightblatt | Swiss Life Maximo in der Unterstützungskasse PDF , 255KB
- 4660 | FAQ | Direktversicherung | Arbeitnehmer PDF , 82KB
- 4659 | FAQ | Direktversicherung | Arbeitgeber PDF , 71KB