Kurzbeschreibung | Fondsgebundene Rentenversicherung mit garantierter Mindestleistung | Fondsgebundene Rentenversicherung mit garantierter Mindestleistung |
Eintrittsalter | 15 – 65, bei nur zwei Jahren Mindestlaufzeit | 15 – 65, bei nur zwei Jahren Mindestlaufzeit |
Rentenbeginnalter | 62 – 70 | 62 – 70 |
Beitrag | • laufender Beitrag (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung), • Zuzahlungen im Rahmen der Beitragsgrenzen von § 3 Nr. 63 EStG, • Mindestbeitrag (monatlich) 25 Euro bei BZD ≥ 15 Jahre, 50 Euro bei BZD < 15 Jahre und 100 Euro bei BZD < 8 Jahre. | • laufender Beitrag (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung), • abgekürzte Beitragszahlung möglich • Zuzahlungen im Rahmen der Beitragsgrenzen von § 3 Nr. 63 EStG, • Mindestbeitrag (monatlich) 25 Euro bei BZD ≥ 15 Jahre, 50 Euro bei BZD < 15 Jahre und 100 Euro bei BZD < 8 Jahre. |
Beitragsdynamik | Beitragsanpassung entsprechend BBG-Steigerung optional einschließbar (Form O oder P), erfolgt immer zum ersten Inkassotermin des Kalenderjahres. | Beitragsanpassung entsprechend BBG-Steigerung optional einschließbar (Form O oder P), erfolgt immer zum ersten Inkassotermin des Kalenderjahres. |
Erlebensfallleistung | • garantierte Altersrente, • garantierter Rentenfaktor, • garantierte vorgezogene Altersrente ab Alter 62, • garantierte Rückkaufswerte, • garantierte Kapitalauszahlung (optional). | • garantierte Altersrente, • garantierter Rentenfaktor, • garantierte vorgezogene Altersrente ab Alter 62, • garantierte Rückkaufswerte, • garantierte Kapitalauszahlung (optional). |
Flexible Hinterbliebenenversorgung | • Vor Rentenbeginn: verrentetes Vertragsguthaben, mindestens jedoch die bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten Hauptversicherungsbeiträge. • Nach Rentenbeginn: Rentengarantiezeit (max. bis Alter 90), Restkapitalverrentung, Option auf Hinterbliebenenrente. • Sterbegeld, sofern keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. | • Vor Rentenbeginn: verrentetes Vertragsguthaben, mindestens jedoch die bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten Hauptversicherungsbeiträge. • Nach Rentenbeginn: Rentengarantiezeit (max. bis Alter 90), Restkapitalverrentung, Option auf Hinterbliebenenrente. • Sterbegeld, sofern keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. |
Strategien | • Zentrales Investment: 3 Swiss Life Strategien, • Ergänzendes Investment: 3 Swiss Life Strategien, 5 Marktstrategien, zusätzlich frei Auswahl aus über 60 Einzelfonds | |
Tarifmerkmale | • automatische Gewinnsicherung (optional), • manuelle Gewinnsicherung (1x pro Jahr) (optional), • Ablaufmanagement (optional), • Re-Balancing (optional), • Hauptfälligkeit wählbar (optional). | • automatische Gewinnsicherung, • Ablaufmanagement, • Hauptfälligkeit wählbar. |
Flexibler Rentenbeginn | Die Rente kann vorzeitig abgerufen werden. Bei Bedarf kann aber auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns hinausgeschoben werden. Diese Verlängerungsphase kann mit oder ohne Beitragszahlung (max. bis Alter 80) gestaltet werden. | Die Rente kann vorzeitig abgerufen werden. Bei Bedarf kann aber auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns hinausgeschoben werden. Diese Verlängerungsphase kann mit oder ohne Beitragszahlung (max. bis Alter 80) gestaltet werden. |
Rentenanpassung | • Rentensteigerung aus erwirtschaftetem, nicht garantiertem Überschuss, • optional kann zusätzlich eine garantierte Rentensteigerung von 1 % p. a. vertraglich vereinbart werden. | • Rentensteigerung aus erwirtschaftetem, nicht garantiertem Überschuss, • optional kann zusätzlich eine garantierte Rentensteigerung von 1 % p. a. vertraglich vereinbart werden. |
Zusagearten | • beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ) mit Garantieniveau 100 % - nur für Neuanmeldungen zu bestehenden Kollektivrahmenverträgen mit GN100, • beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ) mit Garantieniveau 80 %, • Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mit Garantienieveau 100% - nur für Neuanmeldungen zu bestehenden Kollektivrahmenverträgen mit GN100 | • beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ) mit Garantieniveau 100 % - nur für Neuanmeldungen zu bestehenden Kolletivrahmenverträgen mit GN100, • beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ) mit Garantieniveau 80 %, • Beitragszusage mit Mindestleistung (BMLZ) mit Garantieniveau 100% - nur für Neuanmeldungen zu bestehenden Kollektivrahmenverträgen mit GN100. |
Zusatzversicherungen | • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit BU-Rente, • zusätzliche Todesfallleistung in Form einer Kapitalzahlung. | • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit BU-Rente, • zusätzliche Todesfallleistung in Form einer Kapitalzahlung. |
Abschlusskostenvarianten | • AK 100 (auf Wunsch mit Beitragsvergünstigung) • AK 75 (auf Wunsch mit Beitragsvergünstigung) • AK 50 (auf Wunsch mit Beitragsvergünstigung) • AK 25 (auf Wunsch mit Beitragsvergünstigung) | • AK 100 (auf Wunsch mit Beitragsvergünstigung) • AK 75 (auf Wunsch mit Beitragsvergünstigung) • AK 50 (auf Wunsch mit Beitragsvergünstigung) • AK 25 (auf Wunsch mit Beitragsvergünstigung) |
Vergütungsarten | • gezillmert, • ungezillmert, • Honorartarif | • gezillmert, • ungezillmert, • Honorartarif |