Unsere Highlights
Steuerfreiheit
In 2024 können Beiträge bis zu 604 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden. (Dies entspricht 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).*
Sozialversicherungsfreiheit
Dabei bleiben Beiträge bis 302 Euro monatlich sozialabgabenfrei.
Hohe Flexibilität
Der Arbeitnehmer kann seine Beitragszahlung flexibel gestalten. Zuzahlungen und Beitragspausen sind jederzeit möglich.
Aufbau der Altersvorsorge
Der Mitarbeiter baut sich durch Entgeltumwandlung eine attraktive Altersversorgung auf, die der Arbeitgeber zusätzlich ohne Mehraufwand für ihn bezuschussen kann – einfach durch die Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.
Mitarbeiterbindung
Darüber hinaus kann die Firma die eigenen Mitarbeiter zusätzlich mit einem Zuschuss unterstützen. Dieser kann beispielsweise 50 % der vom Mitarbeiter umgewandelten Einzahlung betragen oder auch ein fixer Beitrag von 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter sein. Ein guter Weg, um qualifizierte Mitarbeiter und Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Übrigens kann der Zuschuss gleichzeitig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
*Gilt für Direktversicherungen im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. In einer Unterstützungskasse sowie Direktzusage ist der Beitrag in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
Wichtige Links
Produktunterlagen
- ePaper Swiss Life Maximo in der bAV
- Highlightblatt Swiss Life Maximo in der bAV PDF , 346KB
- Highlightblatt Swiss Life Maximo in der bAV (englisch) PDF , 142KB
- Highlightblatt Swiss Life Maximo Kompakt in der bAV PDF , 297KB
- Highlightblatt Swiss Life Maximo Pensionszusage PDF , 268KB
- Highlightblatt Swiss Life Maximo DV PDF , 224KB