Swiss Life Vitalschutz

Der Swiss Life Vitalschutz sichert körperliche oder geistige Grundfähigkeiten ab, und zwar umfassend und auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kundinnen und Kunden angepasst. Er garantiert für die Dauer des Verlusts einer Grundfähigkeit eine monatliche Rente. Dafür bieten wir eine Rundum-Vorsorge in zwei Varianten: Vitalschutz Komfort und Vitalschutz Premium.

Unsere Highlights

Bis zu 45 Grundfähigkeiten versicherbar

Mit dem Vitalschutz Komfort und Vitalschutz Premium kann Ihr Kunde bis zu 45 Leistungsauslöser absichern. Die genauen Leistungsauslöser finden Sie unter Produktunterlagen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Volle Leistung bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit

Bereits ab dem Verlust einer Grundfähigkeit zahlen wir die versicherte Grundfähigkeitsrente für die Dauer der Beeinträchtigung, längstens bis zum Ende der Leistungsdauer.

Abschluss auch ohne Antragsfragen zur Psyche möglich

Beide Swiss Life Vitalschutz Tarife sind ohne Zusatzfragen zur Psyche versicherbar. Dies ist v. a. für Kundinnen und Kunden interessant, die auf diese Fragen verzichten möchten.

Individuell erweiterbar mit optionalen Bausteinen

Mit den optionalen Bausteinen können Ihre Kundinnen und Kunden den eigenen Schutz individuell für sich erweitern. Neben der Zusatzversicherung gegen schwere Krankheiten und den Pflegeabsicherungen («care»-Option, «care»-Option plus und Anschluss-Option) bietet der Swiss Life Vitalschutz folgende vier besondere Zusatzoptionen: Berufe-Option, Arbeitsunfähigkeits-Option, Psyche-Option und BU-Wechseloption.

Garantierte Nachversicherung

Für Ihre Kundinnen und Kunden bestehen breitgefächerte Möglichkeiten, die monatliche Grundfähigkeitsrente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zu erhöhen. Die Meldefrist beträgt 12 Monate seit Eintreten eines NVG-Ereignisses.

Verlängerungsgarantie

Die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrages kann verlängert werden, wenn in der Deutschen Rentenversicherung oder in den berufsständischen Versorgungswerken die Regelaltersgrenze erhöht wird. Die Verlängerung ist um den Zeitraum möglich, um die auch die Regelaltersgrenze erhöht wurde – maximal um fünf Jahre.
 

Möglichkeit einer Teilkapitalisierung

Bei Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren¹, Fahrradfahren² oder Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat Ihr Kunde die Möglichkeit, sich eine Einmalleistung auszahlen zu lassen, die bis zur zwölffachen monatlichen Grundfähigkeitsrente beträgt.

Infektionsklausel - Infektion löst Leistungsanspruch aus

Wenn laut einer zuständigen Behörde gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder einem staatlich anerkannten Hygieniker im Rahmen eines Hygieneplans für sechs Monate ununterbrochen ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot bestanden hat oder für sechs Monate ununterbrochen verfügt wird, erhalten Ihre Kunden die vereinbarte monatliche Grundfähigkeitsrente.

Spezielle Absicherung für Branchenangehörige

Sind Ihre Kundinnen und Kunden in einer bestimmten Branche beschäftigt, können sie diesen Schutz auch über die Branchenlösungen der drei Versorgungswerke MetallRenteKlinikRente und ChemieRente (AKS Flex) abschließen und von weiteren Vorteilen profitieren.

¹ Betrifft alle Grundfähigkeiten aus dem Spektrum „Fahrerlaubnisverlust der Klassen A, B, T, L“. Versichert ist, wenn der Führerschein aus gesundheitlichen Gründen entzogen wurde oder zurückgegeben wurde oder bis zum 30. Lebensjahr nicht erworben werden konnte.
² Beinhaltet die Grundfähigkeiten "Fahrrad fahren" und "Pedelec fahren".

Wichtige Links

Produktunterlagen

Digitale Broschüren

Details Swiss Life Vitalschutz

Swiss Life Vitalschutz Erklärfilm für Kunden

Der Swiss Life Vitalschutz Erklärfilm zeigt auf, was eine Grundfähigkeitsversicherung ist und für wen sie sinnvoll ist.

Fragen und Antworten