Geldwäschegesetz – Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler

Vertrieb - 24.10.2023

Alle Versicherungsvermittler, die selbst Verpflichtete im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG sind, müssen sich bis zum 01.01.2024 im elektronischen Meldeportal "goAML WEB" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Das gilt unabhängig davon, ob eine konkrete Verdachtsmeldung zu erbringen ist. Verpflichtete im Sinne von § 2 Abs. 1 GwG sind unter anderem alle Versicherungsvermittler, die Lebensversicherungen anbieten. Die gesetzliche Verpflichtung zur Registrierung bei der FIU ergibt sich aus §§ 45 Abs. 1, 59 Abs. 6 GwG.

Ein Verstoß kann ab 1. Januar 2024 mit erheblichen Bußgeldern belegt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie direkt auf den Seiten der FIU:
Zoll online - Registrierung

Wir bitten um Verständnis, dass wir eine weitere fachliche oder technische Beratung zu der Registrierung bei der FIU nicht anbieten können.