Restschuldversicherungen: Provisionsdeckel ab 01. Juli 2022

Partner-Info - 18.08.2022

Ab 01. Juli 2022 gilt für Restschuldversicherungen ein gesetzlicher Provisionsdeckel, verbunden mit dem Verbot, andere Vergütungen (z. B. Bestandspflegecourtage/-provision) neben einer Abschlusscourtage/-provision zu zahlen. Der Provisionsdeckel liegt bei 2,5 % des durch die Restschuldversicherung abgesicherten Darlehensbetrags.