Mit den im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verankerten Maßnahmen unterstützt der Gesetzgeber eine stärkere Verbreitung der bAV. Die Umsetzung von zwei dieser Maßnahmen soll in nachfolgender Partner-Info näher betrachtet werden:
- Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für alle Entgeltumwandlungen
- Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens nach § 3 Nr. 63 EStG