SDK: Verbesserte Annahmerichtlinien zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV)

SLP GmbH - 31.01.2024

Um den Zugang auch zu kleineren Betrieben und Unternehmen zu erleichtern, hat die SDK zum Jahresbeginn die Annahmerichtlinien zur obligatorischen betrieblichen Krankenversicherung (bKV) verbessert. Neu geregelt wurden insgesondere die Versicherbarkeit von Vorerkrankungen sowie laufenden und geplanten Behandlungen. Diese können neuerdings bereits ab 10 Mitarbeitenden versichert werden. Alle Neuerungen und Highlights finden Sie in der Vertriebsinfo der Gesellschaft:

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Chefsache Gesundheit: Versicherungsschutz zu Firmenkonditionen. Hier finden Sie einen Überblick über die Produkte und Lösungen unserer Partner.

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Hinweis: Alle vorliegenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dies gilt auch für etwaige Links. Dennoch können wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten und Angaben sowie für Übermittlungsfehler keine Haftung oder Garantie übernehmen. Insbesondere die Produkt-Highlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich aussschließlich aus den Versicherungsbedingungen und Bestimmungen der SDK.