P-Info-7: Betriebliche Vorsorge - Einfach und klarer: Der neue Prozess beim Ausscheiden von Arbeitnehmenden

Partner-Info - 07.08.2026

Swiss Life führt ab dem 07.09.2026 einen neuen Prozess beim Ausscheiden von Arbeitnehmenden mit betrieblicher Vorsorge ein. Liegt bereits eine Information zur weiteren Vertragsführung vor, erfolgt die Umsetzung wie bisher. Ist zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch keine Entscheidung getroffen worden, wird die Versicherungsnehmereigenschaft auf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer übertragen und der Vertrag zunächst beitragsfrei gestellt.

Was bedeutet das konkret?

  • Liegt bereits eine Information zur weiteren Vertragsführung vor, wird diese wie bisher direkt umgesetzt.
  • Liegt zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch keine Entscheidung vor, werden die Versicherungsnehmereigenschaft übertragen und der Vertrag zunächst beitragsfrei gestellt.
  • Der neue Prozess schafft frühzeitig transparente Verhältnisse, reduziert den Abstimmungsaufwand und beschleunigt die weitere Bearbeitung.

Details zum neuen Prozess finden Sie in der Partner-Info 07/2026.