Partner-Info - 07.08.2026
Swiss Life führt ab dem 07.09.2026 einen neuen Prozess beim Ausscheiden von Arbeitnehmenden mit betrieblicher Vorsorge ein. Liegt bereits eine Information zur weiteren Vertragsführung vor, erfolgt die Umsetzung wie bisher. Ist zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch keine Entscheidung getroffen worden, wird die Versicherungsnehmereigenschaft auf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer übertragen und der Vertrag zunächst beitragsfrei gestellt.
Was bedeutet das konkret?
Details zum neuen Prozess finden Sie in der Partner-Info 07/2026.