Partner-Info - 08.05.2026
Im Rahmen der kontinuierlichen Prozessoptimierung passt Swiss Life den Schwellenwert für die Anforderung von Mittelherkunftsnachweisen bei Einmaleinlagen und Zuzahlungen an.
Für Aufträge, die ab dem 11.05.2026 eingehen, werden entsprechende Nachweise grundsätzlich erst ab einem Betrag von 100.000 Euro angefordert. Bisher lag der Schwellenwert bei 50.000 Euro. Bei Auffälligkeiten oder im Einzelfall können weiterhin zusätzliche Nachweise angefordert werden.
Bis zur finalen Anpassung der Antragsunterlagen und Formulare bitten wir Sie, die neuen Schwellenwerte bereits zu berücksichtigen.