SLP GmbH - 14.05.2025
Gute Nachrichten vom Versorgungswerk KlinikRente. Ab sofort steht Ihnen mit der KlinikRente.bKV eine neue Lösung zur betrieblichen Krankenversicherung zur Verfügung und das speziell für Unternehmen aus dem Gesundheitswesen. Egal ob Praxen oder Labore, Pflegedienste oder Krankenhäuser – mit dem neuen Konzept bieten Sie Ihrer Kundschaft einen echten Mehrwert. Entwickelt wurde dieses von der KlinikRente in Zusammenarbeit mit der Allianz Private Krankenversicherung (APKV). Angeboten werden drei vorkonfektionierte Gesundheitspakete (KlinikRente.Gesundheit BASIS, KOMFORT und PREMIUM) sowie eine Vielzahl weiterer Tarifbausteine und spezielle Zusatzleistungen für Mitarbeitende aus dem Gesundheitssektor. Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Vertriebsinfo der KlinikRente:
Gemeinsam mit der KlinikRente und unserem Krankenversicherungs-BackOffice stellen wir Ihnen die Highlights des neuen Konzepts und unseren Service im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung vor. Erfahren Sie mehr über die neue KlinikRente.bKV, über die Zielgruppe „Gesundheitswesen“ sowie über Vertriebsansätze und Potenziale dieser Lösung.
Hier anmeldenWenden Sie sich bei allen Fragen oder zur Erstellung von Angeboten und Vergleichen an unser Krankenversicherungs-BackOffice. Wir finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung für Ihre Kundschaft.
Die Swiss Life Partner GmbH erweitert das Produktangebot von Swiss Life um die Bereiche Kranken, Sach/Komposit, Kraftfahrt, Rechtsschutz, Risikoleben, Investmentfonds und Immobilienfinanzierung. Wählen Sie aus unserem Angebot die passenden Gesellschaften für sich aus und ergänzen Sie Ihre Anbindung ganz individuell. Senden Sie hierzu einfach eine E-Mail an: slp-anbindung@swisslife.de.
Hinweis: Alle vorliegenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dies gilt auch für etwaige Links. Dennoch können wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten und Angaben sowie für Übermittlungsfehler keine Haftung oder Garantie übernehmen. Insbesondere die Highlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Bestimmungen und Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.