Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung – Neuerungen mit Mehrwert

Wieder einmal hat Swiss Life ihre gesamte Tarifwelt in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den neuesten Stand gebracht. „Der Weg vom Antrag zum Vertrag sollte sich schneller und einfacher für Makler gestalten,“ sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland. „Deshalb haben wir alle relevanten Abläufe und Prozesse in der Antrags- und Risikoprüfung in den vergangenen Monaten einer kritischen Prüfung unterzogen und nachgebessert.“ Ein weiteres wichtiges Anliegen für Swiss Life war es, die Lebensrealität besser abzubilden: Künftig gibt es unter anderem Zahlungsüberbrückung während Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Sabbatical.

In Summe sind das spürbare Vorteile mit unmittelbarem Mehrwert für Sie und Ihre Kunden: leicht verständliche Leistungsdefinitionen sowie ein übersichtlicher Antrag, attraktive Beiträge und höhere Absicherungsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen, um bloß mal einige Beispiele zu nennen. Besonders junge Menschen profitieren von sehr flexiblen Anpassungsmöglichkeiten ihrer BU über die gesamte Laufzeit hinweg.

Unsere Highlights

neu seit 1.4.2020: Akuthilfe

Ihr Kunde erhält eine Akuthilfe in Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten, wenn bei ihm eine der definierten schweren Krankheiten diagnostiziert wurde (z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall). Der Leistungsanspruch endet nicht, auch wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb dieser Zeit verbessert.

neu seit 1.4.2020: 
Rehabilitationshilfe

Ihr Kunde möchte nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit auf seinen eigenen Wunsch hin schneller wieder im Berufsleben stehen und hat dafür auf eigene Kosten eine Dienstleistung zur beruflichen Rehabilitation in Anspruch genommen? In diesem Fall übernimmt Swiss Life auf Antrag Kosten von bis zu 2.000 Euro.

neu seit 1.4. 2020: Verlängerungsgarantie

Der Kunde kann die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrags verlängern, wenn in der Deutschen Rentenversicherung oder den berufsständischen Versorgungswerken die Regelaltersgrenze erhöht wird. Die Verlängerung ist um die Jahresanzahl möglich, um die auch die Regelaltersgrenze erhöht wurde – maximal um fünf Jahre.

BUprotect hilft bei finanziellen Engpässen

Wenn es finanziell mal eng wird, kann Ihr Kunde seinen Beitrag bis zu 36 Monate lang auf 5 Euro monatlich reduzieren – z. B. während Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Sabbatical oder Vollzeitweiterbildungen. So können im Leistungsfall 70 % der ursprünglich vereinbarten BU-Rente ausgezahlt werden.

Umfangreiche Nachversicherungs-garantien

Ihr Kunde kann seine vereinbarte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb der ersten fünf Jahre oder bei bestimmten Ereignissen wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation oder einer Gehaltsanpassung erhöhen.

Überarbeitete
Annahmerichtlinien

Durch die Neuausrichtung unserer Annahmerichtlinien können sich bei vielen Krankheitsbildern nun noch mehr Menschen versichern. Davon profitieren Geschäftspartner und Kunden bereits heute.  

Erweiterte Berufsliste
jetzt auch mit Trendberufen! 

Neben Trendberufen wie z. B. Data-Engineer, Scrum-Master und KI-Entwickler sind auch relevante Berufe aus den zur IG BCE zugehörigen Branchen wie u. a. Flachglastechnologe, Lacklaborant und Solaranlagenmechaniker dazugekommen. Die Liste mit Bachelor- und Masterstudiengängen wurde erweitert.

Arbeitsunfähigkeit

Oft ist man lange arbeitsunfähig, bevor man berufsunfähig wird. Damit Ihr Kunde auch in dieser Phase schon Leistungen beziehen kann, kann er die sogenannte „Arbeitsunfähigkeits-Option“ einschließen. Mit dieser Option erhält Ihr Kunde bei Nachweis einer ununterbrochenen ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, die bereits mindestens vier Monate bestanden hat, die monatlich vereinbarte Rente (für max. 24 Monate). Das Attest muss insgesamt für einen sechsmonatigen Zeitraum ausgestellt sein.

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