Was tun, wenn man arbeiten will, aber nicht mehr kann? Jeder Vierte wird statistisch gesehen im Laufe seines Erwerbslebens einmal berufsunfähig. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung für Voll- und Teilzeitkräfte ist. 

Anteil der Teilzeitkräfte steigt

Doch wie und in welchem zeitlichen Umfang arbeiten Berufstätige in Deutschland eigentlich?

Über 15 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten bereits in Teilzeit –  Tendenz steigend. Bezogen auf die abhängig Erwerbstätigen stieg der Anteil zwischen 1985 und 2018 bei den Männern von 1,4 auf 11,2 % und bei den Frauen von 28,9 auf 47,9 %.¹ Doch der übliche Leistungsbegriff der BU ist in erster Linie auf Vollzeitbeschäftigte zugeschnitten.

Ab sofort lösen wir das Problem der "BU-Teilzeitfalle" für zukünftige Teilzeitkräfte mit der neuen Günstigerprüfung.

Welchen Vorteil hat Ihre Kundschaft durch die Günstigerprüfung?

Ist die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Teilzeitkraft tätig und wird aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der notwendige Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % nicht erreicht, greift die sogenannte Günstigerprüfung. Hierbei wird untersucht, ob die versicherte Person ihre Berufstätigkeit noch für drei Stunden oder mehr täglich ausüben kann bzw. könnte. Ist dies nicht der Fall, erbringt Swiss Life die vereinbarten Berufsunfähigkeitsleistungen. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss eine Teilzeittätigkeit ausgeübt oder diese erst später aufgenommen hat.

Da der Markt hier zum Teil sehr heterogene und durchaus mit „Fallstricken“ versehene Lösungen anbietet, heben sich Swiss Life und die Branchenlösungen mit dieser sehr konkreten Drei-Stunden-Regelung hinsichtlich der Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte deutlich ab und schaffen Klarheit. Denn: Bei der Regelung von Swiss Life ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt, wie lange und aus welchen Gründen Ihre Kundin oder Kunde in die Teilzeittätigkeit wechselt. Auch die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) bieten die tariflichen Verbesserungen für ihre Beschäftigten an.

Die Günstigerprüfung im Detail

Was wurde in der neuen Swiss Life BU noch für Sie und Ihre Kunden verbessert?

Unsere Swiss Life BU gibt Sicherheit im Leistungsfall:

Teilzeit und Familie

Wolfgang (36) hat nach der Geburt seiner zweiten Tochter Amelie seine Arbeitszeit als angestellter Bürokaufmann reduziert, um mehr für seine Familie da zu sein. Doch Arbeit und Familie unter einen Hut zu bekommen und allen gerecht zu werden, fällt ihm zunehmend schwerer. Und seine Eltern fordern aufgrund ihres Alters auch mehr Unterstützung ein.

Er hatte als Vollzeitangestellter mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Aufgrund der Elternzeit hat Wolfgang seine Arbeitszeit einige Jahre später auf 25 Stunden pro Woche
(5 Stunden täglich) reduziert. Durch die psychische Belastung wird er während seiner Teilzeittätigkeit berufsunfähig und kann nur noch 12 Wochenstunden arbeiten. Dies entspricht einer täglichen Arbeitszeit von
2,4 Stunden.

Ohne die neue Günstigerprüfung würde die Leistungsprüfung für die Berufsunfähigkeitsrente ausschließlich auf die zuletzt ausgeübte Wochenarbeitszeit von 25 Stunden abstellen. Somit würden in der Erstprüfung die erforderlichen 50 % bei einer Leistungsfähigkeit von 12 Wochenstunden nicht erreicht. Doch nun greift hier die Günstigerprüfung. Es wird zusätzlich geprüft, ob Wolfgang in der Lage ist, noch bis zu 3 Stunden täglich zu arbeiten.

Da Wolfgang nur 2,4 Stunden pro Tag arbeiten kann, greift die Günstigerprüfung und er erhält von Swiss Life seine volle Berufsunfähigkeitsrente.

Teilzeit und Bandscheibenvorfall

Sabine (33) ist von Beruf Krankenschwester und arbeitet in Teilzeit. Mit
4 Stunden pro Arbeitstag kommt sie auf eine Wochenarbeitszeit von
20 Stunden.

Die Tätigkeiten von Krankenschwestern sind sehr vielseitig und belastend. Zu den typischen Aufgaben einer Krankenschwester in einer Sozialstation gehören unter anderem: Körper- und Krankenpflege von Patienten, Nahrungsmittel- und Medikamentengabe, Patientenberatung, Reinigung und Pflege von Arbeitsgeräten, Maschinen sowie Einrichtungen und vieles mehr. Körperlich besonders anstrengend ist hierbei das Umbetten und Lagern der Patienten, was eine Krankenschwester mehrmals täglich leisten muss.

Wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls kann Sabine ihrer Tätigkeit nicht mehr voll nachgehen und diese nur noch 2,25 Stunden täglich ausüben.

Ohne die neue Günstigerprüfung würde die Leistungsprüfung für die Berufsunfähigkeitsrente ausschließlich auf die zuletzt ausgeübte Wochenarbeitszeit von 20 Stunden abstellen. Somit würden in der Erstprüfung die erforderlichen 50 % bei einer Leistungsfähigkeit von 11,25 Wochenstunden nicht erreicht. Doch nun greift die Günstigerprüfung. Es wird zusätzlich geprüft, ob Sabine in der Lage ist, noch bis zu 3 Stunden täglich zu arbeiten.

Da Sabine nur 2,25 Stunden pro Tag arbeiten kann, greift die Günstigerprüfung und sie erhält von Swiss Life ihre volle Berufsunfähigkeitsrente.

Die richtige BU-Lösung begleitet einen Menschen ein Leben lang: