Rundum abgesichert mit unserer BU-Versicherung für Schulkinder

Bereits ab einem Alter von zehn Jahren kann die BU-Versicherung von Swiss Life für Schulkinder an weiterführenden Schulen abgeschlossen werden. Mit der BU-Versicherung von Swiss Life haben Eltern die ideale Begleiterin für ihr Kind, da sie sich individuell an die jeweiligen Lebensbedürfnisse anpassen lässt.  

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Schulkinder ist sinnvoll, da z. B. die Vollzeitbetreuung eines Kindes, Rehamaßnahmen oder Nachhilfe die finanziellen Mittel der Familienmitglieder stark beeinflussen können. Dies wird vielen Eltern häufig erst bewusst, wenn das Leben des eigenen Kindes aus gesundheitlichen Gründen aus dem Takt gerät. 

Jetzt Vertriebschancen nutzen: rund fünf Millionen Schülerinnen und Schüler starten auf weiterführenden Schulen in das neue Schuljahr und sind somit im Fokus für Ihre Beratung zu einer BU-Absicherung.1

Jetzt erfahren, welche Mehrwerte unsere BU-Versicherung für Schulkinder bietet

Budgetschonender BU-Stufenplan

Von Anfang an besteht ein vollumfänglicher Schutz, auf Wunsch auch mit einem reduzierten Beitrag während der ersten Jahre der Versicherung.
Für Schülerinnen und Schüler kann eine BU-Rente in Höhe von bis zu 1.000 Euro abgesichert werden, ab der 11. Klasse sogar bis zu 1.300 Euro.

Besserstufungsmöglichkeit
Bei einem Schulwechsel bzw. Wechsel in einen risikoärmeren Beruf oder dem Studienstart kann man die bisherige Einstufung durch Swiss Life überprüfen lassen – so kann der Beitrag günstiger werden. Und das Besondere: Beim Wechsel in einen risikoreicheren Beruf steigt der Beitrag nicht.

Nachversicherungsmöglichkeiten
Neben der Berufsunfähigkeit kann für Schulkinder, die am Unterricht an einer allgemeinbildenden, weiterführenden Schule teilnehmen, mit der AU-Option auch eine Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden. Mit der „care"-Option (plus) stehen für Schulkinder ab 15 Jahren maßgeschneiderte Zusatzbausteine für eine Pflegeabsicherung zur Verfügung. 

Akuthilfe bis zu zwölf Monate
Schüler/-innen erhalten eine Akuthilfe in Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten, wenn eine der definierten schweren Krankheiten2 diagnostiziert wurde. Der Leistungsanspruch endet nicht, auch wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb dieser Zeit verbessert.

2 Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit oder Verlust der Sprache.

Spezielle Definition der Berufsunfähigkeit für Schüler/-innen


Betrachtet wird dabei, ob die Schülerin bzw. der Schüler außerstande ist, am bisherigen Schulunterricht an einer allgemeinbildenden Schule teilzunehmen. Eine abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform ist ausgeschlossen. Nimmt die Schülerin bzw. der Schüler zwar am bisherigen Schulunterricht weiter teil, kann dies aber nur mit sonderpädagogischer Förderung oder besucht sie bzw. er eine Förderschule, liegt ebenfalls Schulunfähigkeit vor.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Schüler/-innen sinnvoll?

Einfacher Zugang

  • In der Regel sind Schüler/-innen gesund
  • Es bestehen kaum Vorerkrankungen
  • Die Freizeitaktivitäten sind kaum risikorelevant

Preiswerte Beiträge

  • Weniger Risikozuschläge und Ausschlüsse
  • Je jünger, desto günstiger sind die Beiträge
  • Dauerhaft günstiger Beitrag – unabhängig vom später ausgeübten Beruf

Lückenloser Schutz

  • Der BU-Schutz begleitet ein Erwerbsleben lang
  • Weltweit und rund um die Uhr abgesichert
  • Verschiedene Zusatz-Optionen (care-Option (plus), Schwere-Krankheiten-Option)

Welche besonderen Vorteile bieten die Branchenlösungen durch ihre Zielgruppenorientierung?

Exklusiver Zugang und maßgeschneiderte Vorsorgelösungen mit den drei großen Branchenlösungen

Die Branchenlösungen MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex) ermöglichen Beschäftigten der der MetallRente, KlinikRente oder IG BCE (ChemieRente) angeschlossenen Branchen sowie ihren Familenangehörigen eine zielgruppengerechte Absicherung der Arbeitskraft.  

Mehr zu den Vorteilen erfahren

Die BU-Versicherung für Schulkinder gibt Sicherheit im Leistungsfall


Der 12-jährige Schüler Jakob A. besucht die 6. Klasse der Realschule. Nach einem Fahrradunfall war sein gewohnter Schulrhythmus schlagartig unterbrochen. Aufgrund der komplexen Knochenfrakturen am rechten Arm, an der rechten Schulter und an beiden Beinen konnte er sieben Monate nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen. Seine Eltern hatten enorme finanzielle Einbußen, da die Mutter die Arbeitszeit reduzieren musste, um Jakob zu betreuen. Des Weiteren fielen noch zusätzliche Kosten für Rehamaßnahmen und Nachhilfe an.

Die monatliche vereinbarte Swiss Life BU-Rente ermöglicht Jakob und seiner Familie ein selbstbestimmtes Leben.3


Der 13-jährige Schüler Finn M. besucht die 7. Klasse der Mittelschule. Finns Mutter ist in der Metall-Branche beschäftigt und hat sich selbst sowie ihren Ehemann, Finn und seine ältere Schwester, die studiert, über MetallBerufsunfähigkeitsschutz abgesichert. Eine Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität (ADHS) führten dazu, dass Finn nur noch mit sonderpädagogischer Unterstützung am Schulunterricht teilnehmen kann. Diese sonderpädagogische Unterstützung verursachte (zusätzliche) Kosten für Finns Familie.

Die monatlich vereinbarte BU-Rente ermöglicht Finn sowie seiner Familie ein selbstbestimmtes Leben und die Teilnahme am Schulunterricht.3

 


Die 16-jährige Schülerin Mia B. besucht die 11. Klasse des Gymnasiums. Mias Vater ist in der Chemie-Branche beschäftigt und hat sich selbst sowie seine Ehefrau, Mia und deren älteren Bruder, der eine Ausbildung macht, über BU Flex abgesichert. Mia leidet aufgrund einer
FSME-Erkrankung durch einen Zeckenbiss an epileptischen Anfällen sowie Schluck- und Sprechstörungen. Durch ihre Erkrankung kann Mia nur noch mit sonderpädagogischer Unterstützung am Schulunterricht teilnehmen.

Swiss Life hat die monatlich vereinbarte BU-Rente für 15 Monate bezahlt, Mia sowie ihrer Familie ein selbstbestimmtes Leben und die Teilnahme am Schulunterricht ermöglicht.3

Jetzt Vertriebschancen nutzen!

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Produkten wenden Sie sich bitte an Ihre bekannte Ansprechperson.
Sie arbeiten noch nicht mit Swiss Life zusammen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Jetzt Geschäftspartner/-in werden