Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden drei Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Entgeltumwandlung attraktiver zu gestalten. Nutzen Sie auch das Vorgehen der 3-Stufen-Beratung
Die drohende Altersarmut beschäftigt immer mehr Menschen in Deutschland. Eine von der Bertelsmann-Stiftung am 8. März 2018 veröffentlichte Umfrage ergab, dass sich fast 65 % der Befragten vor Altersarmut fürchten. Das sind rund 10 % mehr als vor vier Jahren. Die Politik hat diese Stimmung bereits aufgegriffen
und mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Aufbau der Altersvorsorge gezielt unterstützt und so der Altersarmut entgegenwirken soll. Zusätzlich zum Sozialpartnermodell und Förderbetrag nach § 100 EStG wird mit dem BRSG insbesondere die Beteiligung der Arbeitnehmer beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit 2018 noch stärker gefördert.
Um die Attraktivität der Entgeltumwandlung zu erhöhen, wurden mit dem BRSG drei Maßnahmen auf den Weg gebracht:
Damit alle Vorteile einer Entgeltumwandlung den Arbeitnehmern einleuchten, die Anspruch auf 15 % Arbeitgeberförderung haben und auch vermögenswirksame
Leistungen (VL) erhalten, bietet es sich an, bei der Beratung in drei Stufen vorzugehen:
Wir möchten, dass Sie als unsere Geschäftspartner Ihren Kunden beim Auf- und Ausbau der jeweiligen bAV die für Ihre Kunden beste Lösung anbieten können. Aus diesem Grund setzen wir darauf, Ihnen und Ihren Kunden konsequent die jeweils passende Lösung je nach Arbeitgeber anzubieten. Entscheidend ist dabei, welcher Branche der Arbeitgeber angehört. So bieten Sie dem Arbeitgeber genau das Produkt an, das auf seine Branche zugeschnitten ist.
Das heißt konkret, dass wir Arbeitgebern des Gesundheitswesens die maßgeschneiderten Branchenlösungen des Konsortiums der KlinikRente anbieten und Arbeitgebern der Elektroindustrie, der Metallindustrie, der Textilindustrie, der Stahlindustrie, der IT sowie der Holz- und Kunststoffindustrie die maßgeschneiderten Branchenlösungen des Konsortiums der MetallRente. Für alle Ihre Kunden aus anderen Brachen bieten wir mit Swiss Life Maximo ebenfalls zeitgemäße Vorsorgeprodukte.
Mit dieser Vorgehensweise wissen Sie nicht nur, dass das angebotene Produkt zum Kunden passt. Sie stellen zudem von Anfang an sicher, dass die von der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, kurz IDD) geforderte zielgruppengerechte Beratung von Ihnen bestmöglich umgesetzt wird. Und da die Versorgungswerke grundsätzlich finanzstarke Versicherer bündeln, bieten Sie Ihren Kunden mit Swiss Life als Partner die optimale Lösung mit dem individuell besten Angebot an.