P-Info-15 - Versicherungssteuergesetz – Steuerbefreiung von Personenversicherungen

Partner-Info - 14.12.2021

Bei der Versicherungssteuer handelt es sich wie bei der Umsatzsteuer um eine sogenannte „Verkehrssteuer“. Die Versicherungssteuer wurde bisher nur auf Schaden‑ und Unfallversicherungen erhoben. Der Gesetzgeber hat die Versicherungssteuer in der Sparte Lebensversicherung geändert, da bestimmte Sonderformen der Invaliditätsabsicherung, insbesondere Sportlerversicherungen, von der Versicherungssteuerfreiheit nicht mehr profitieren sollen. Die marktüblichen
Vertragskonstellationen werden weiter versicherungssteuerfrei bleiben.