Helvetia: neue Gruppenunfalltarife mit 10% Einführungsrabatt

SLP GmbH - 13.10.2021

Die neuen Gruppenunfalltarife der Helvetia sind leistungsstärker, flexibler und können noch individueller auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden angepasst werden. Durch neue und wählbare Zusatzbausteine wird der Versicherungsschutz gezielt ergänzt. Versicherbar sind Betriebe und Unternehmen, aber auch Vereine, Behörden und Verbände, ab drei Personen.  

Besonderes Highlight: die neuen Zusatzbausteine

  • Baustein Keypersonen: Gezielte Absicherungsmöglichkeit für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs von besonderer Bedeutung sind. 
  • Baustein Heilwesen: Erweiterte Leistungen für Heilwesenberufe, z.B. um eine nochmals verbesserte Gliedertaxe, verlängerte Fristen und ein Angriffsgeld im Falle eines Einsatzes. 
  • Baustein Ausland: Spezielle Ergänzung für Arbeitnehmer bei kurz- oder langfristigen Auslandsaufenthalten und Geschäftsreisen, z.B. durch Zuschüsse bei Heilbehandlungskosten, erweiterte Tagegelder oder einer Tropen- und Polarklausel.
  • Baustein Sofortschutz: Zusatzleistungen im Bereich Kosten, z.B. durch Gips- und Komagelder, Soforthilfe bei Schwerverletzung, bei kosmetischen Operationen oder Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen.

Einführungsrabatt

Auf alle Neuanträge bis zum 31.12.2021 gewährt die Helvetia einen Einführungsrabatt in Höhe von 10%. Bitte wenden Sie sich zur Rabattvergabe und den Voraussetzungen sowie zur Angebotserstellung und individuellen Risikobewertung an Ihren Helvetia Ansprechpartner. 

Produkt- und Vertriebsinformationen

Alle Informationen zur neuen Gruppenunfallversicherung der Helvetia, aktuelle Online-Schulungs-Termine sowie die Voraussetzungen und Bedingungen zum Einführungsrabatt finden Sie in der Vertriebsinfo der Gesellschaft.

Hinweis: Alle Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dies gilt auch für etwaige Links. Dennoch können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten und Angaben sowie für Übermittlungsfehler keine Haftung oder Garantie übernehmen. Insbesondere die Produkthighlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.