Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für alle Entgeltumwandlungen

Partner-Info - 09.07.2021

Im Jahr 2018 wurden im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mehrere Maßnahmen verankert, mit denen der Gesetzgeber das Ziel verfolgte, eine
stärkere Verbreitung der bAV zu erzielen. Lesen Sie in unserer Partner Info welche dieser Maßnahmen  nun zum 01.01.2022 wirksam wird.