Partner-Info - 09.07.2021
Im Jahr 2018 wurden im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mehrere Maßnahmen verankert, mit denen der Gesetzgeber das Ziel verfolgte, eine
stärkere Verbreitung der bAV zu erzielen. Lesen Sie in unserer Partner Info welche dieser Maßnahmen nun zum 01.01.2022 wirksam wird.