BRSG: Wie der Vertrieb seine Rolle stärker nutzen kann

Seit über einem Jahr setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Anreize für den Vertrieb, das Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu forcieren. Doch wie ist es um die Ausrichtung des Vertriebs bestellt? Ein Kommentar von Dr. Matthias Wald, Leiter Vertrieb bei Swiss Life Deutschland.

Dr. Matthias Wald, Leiter Vertrieb Swiss Life Deutschland.

Das seit 1. Januar 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize zum Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Normalverdienern. Übergeordnetes Ziel des BRSG ist es, der drohenden Altersarmut im Rentenalter vorzubeugen.

Die Möglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, werden erweitert. Doch welche Rolle kommt dabei jetzt und in Zukunft der Vermittlerschaft zu?

16 Millionen Verträge zur betriebliche Altersvorsorge bestehen

Wenn es um die Altersvorsorge geht, vertrauen die Deutschen den Angeboten ihres Arbeitgebers. 2016 existierten 15,5 Millionen bAV-Verträge. Im Jahr 2017 waren es bereits 15,7 Millionen. 2018 wurde die 16 Millionen-Marke geknackt. Die Bedeutung der deutschen Lebensversicherer für die bAV ist in den letzten Jahren immer mehr gestiegen. Und das BRSG wird weitere positive Impulse setzen.

Am 1. Januar 2019 trat Stufe zwei des neuen Gesetzes in Kraft: Arbeitgeber müssen nun bei Neuabschlüssen in der bAV verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent der Entgeltumwandlung an die Versorgungseinrichtung zahlen.

Diese 15 Prozent kommen dem Sparer zu Gute und geben somit auch dem Vermittler Rückenwind. Eine wahre Wunderwaffe im Employer Branding:

Aufwand liegt für Arbeitgeber bei ein paar Euro je Mitarbeiter und Monat 

Der Arbeitgeberzuschuss von mehr als 15 Prozent kostet dem Arbeitgeber nicht mehr als ein paar Euro pro Mitarbeiter, erzielt bei den Beschäftigten aber eine sehr positive Wirkung. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die mit Fachkräftemangel zu kämpfen haben, ist dies ein ideales „Verkaufsargument“. Ein weiterer Vorteil: der neue Freibetrag bei der Grundsicherung.

Auszahlungen aus „zusätzlicher Altersvorsorge“ werden nur noch reduziert auf die Grundsicherung angerechnet. Darüber hinaus wird der geltende, steuerfreie Dotierungsrahmen der Beiträge von vier auf acht Prozent zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG gRV, West) der Rentenversicherung erweitert.

 

Seite 2: Wie der Vertrieb davon profitiert

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