Diese Fachinformation gibt Ihnen einen Überblick über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und behandelt neben aktuellen Entwicklungen insbesondere die KV-Beitragspflicht von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie Leistungen aus privaten Verträgen.
Neuere Entwicklungen sind:
- Bundessozialgericht äußert Bedenken zur Verbeitragung von Kapitalleistung und daraus gebildeter Rente (10.10.2017)
- Zugang zur KVdR vereinfacht: Je Kind werden pauschal 3 Jahre bei der Vorversicherungszeit berücksichtigt (01.08.2017)
- Abfindungen von bAV-Anwartschaften sind stets Versorgungsbezüge (GKV-Ergebnisniederschrift vom 20.04.2016)
- Nur der Teil einer Direktversicherung, der ab der Übertragung der VN-Eigenschaft privat fortgeführt wird, ist nicht KVdR-beitragspflichtig