BAG-Urteil zur betrieblichen Invaliditätsversorgung

SLPM - 29.04.2022

Betriebliche Invaliditätsversorgung bei nur befristeter Gewährung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Anspruch auf betriebliche Invaliditätsversorgung auch dann bestehen kann, wenn als Anspruchsvoraussetzung in der Pensionszusage eine voraussichtlich dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorgesehen ist, die Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aber nur befristet gewährt wird.