Veränderungen beim AVAD-Auskunftsverfahren durch die DSGVO.

Top Thema - 25.05.2018

Am 25.05.2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Hierdurch werden sich Veränderungen beim AVAD-Auskunftsverfahren ergeben: Die AVAD wird ihr Verfahren nicht mehr auf die Einwilligungserklärung stützen, sondern auf eine Interessenabwägung gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt, das alle nach Artikel 14 DSGVO notwendigen Informationen zum AVAD-Verfahren enthält.