Jetzt noch attraktiver: neue Features in der Grundfähigkeitsversicherung der Branchenlösungen

Branchenversorgung - 26.03.2021

Demographischer Wandel, institutionelle Veränderungen und die Digitalisierung in Unternehmen prägen unter anderem die Entwicklung von Berufsbildern und den körperlichen sowie geistigen Fähigkeiten. Daraus resultiert eine veränderte Anforderung und Nachfrage gegenüber der finanziellen Absicherung der Arbeitskraft und damit auch an die Grundfähigkeitsversicherung. Uns ist es als Konsortialführerin der großen Branchenversorgungen MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex), daher besonders wichtig den Kunden eine zeitgemäße und umfassende private Absicherung der Grundfähigkeiten anzubieten. Wie wir unser Ziel erreichen? Mit regelmäßigen Produkt-Updates, die dafür sorgen, dass unser Produktangebot den aktuellen Anforderungen gerecht wird:

Erweiterung der Leistungsauslöser
Vier weitere Leistungsauslöser zu den bisher bekannten Grundfähigkeiten in allen Tarifvarianten:

  • Schieben und Ziehen,
  • Tastatur benutzen,
  • Smartphone/ Tablet benutzen
  • Fahrradfahren

Die Grundfähigkeit Autofahren wurde zudem um das Ein- und Aussteigen (auch als Fahrer oder Mitfahrer) erweitert. Insgesamt sind damit bis zu 26 Grundfähigkeiten in drei Tarifmodellen versicherbar.


Die Infektionsklausel - Highlight für Beschäftigte der Gesundheitsbranche
Ein weiteres Highlight ist die Leistung bei infektionsbedingtem vollständigem Tätigkeitsverbot (Infektionsklausel), die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinzugefügt wurde und bisher nur in der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung stand. Sobald bei einem Beschäftigten eine Infektion vorliegt, die die Fähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit vollständig einschränkt, greifen die Regelungen zum Tätigkeitsverbot, die im Infektionsschutzgesetz § 31 IfSG definiert sind. Belegt werden muss ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 IfSG welches für sechs Monate bestanden hat oder ununterbrochen verfügt wird und von einer zuständigen Behörde oder einem staatlich anerkannten Hygieniker im Rahmen eines Hygieneplans. Dieses Highlight ist besonders für die Beschäftigten im Gesundheitswesen von Bedeutung, da sie täglich einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind.

Die Teilkapitalisierung, Verlängerungsgarantie und Nachversicherungsgarantie
Das war noch nicht alles, denn die Teilkapitalisierung ermöglicht bei Verlust einer der Grundfähigkeiten des Mobilitätspakets (eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten. Als neuer Leistungsauslöser der Teilkapitalisierung ist nun das Fahrradfahren aufgenommen worden und zählt neben den Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren und Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs nun als Möglichkeit notwendige Umbaumaßnahmen mittels der Kapitalauszahlung vorzunehmen. Weiterhin wurde eine Verlängerungsgarantie eingeführt. Diese besagt, dass wenn die Regelaltersgrenze der Deutschen Rentenversicherung oder eines berufsständischen Versorgungswerk angehoben wird, das die Möglichkeit besteht ohne Gesundheitsprüfung die Versicherungs- und Leistungsdauer um die Zeitspanne, um die die Regelaltersgrenze angehoben wird zu verlängern – maximal um 5 Jahre.
Zusätzlich wurde die Meldefrist im Rahmen der Nachversicherungsgarantie- wurde von 6 auf 12 Monate verlängert. Nun ist es möglich erst nach 6 - 12 Monaten ein Ereignis wie Geburt eines Kindes im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zu melden.

Über die Grundfähigkeitstarife der Versorgungswerke MetallRente.Vital, KlinikRente.Vitalschutz und Vitalschutz Flex können sich rund 17 Millionen Berechtigte der jeweiligen Branchen umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Verlust von einzelnen Grundfähigkeiten absichern. Ebenso können deren Familienangehörigen von den maßgeschneiderten Vorsorgelösungen profitieren. Zugang zu den Versorgungswerken haben alle Beschäftigten der angeschlossenen Branchen - der Beruf ist dabei nicht ausschlaggebend. So können sich vom Klempner bis zur Änderungsschneiderin bei MetallRente, vom Koch zur Gärtnerin bei KlinikRente und vom Abfalltechniker bis zur Glaserin bei ChemieRente (AKS Flex) absichern lassen.

Die jeweiligen Unterlagen der Versorgungswerke, als auch weitere Informationen finden Sie unter: Branchenversorgung