Aus veröffentlichten Geschäftszahlen und Angaben im Geschäftsbericht lassen sich so genannte Unternehmenskennzahlen errechnen. Diese stellen - neben vielen anderen Kriterien - eine Orientierungshilfe für Sie und Ihre Kunden dar.
Bitte berücksichtigen Sie folgende Punkte bei der Argumentation mit Unternehmenskennzahlen - gerade im Hinblick auf Ihre Maklerhaftung und dem „Best-Advice-Prinzip“:
Alle Zahlen sind stets Vergangenheitswerte. Zukunftsaussagen können daraus nicht abgeleitet werden.
Aussagekräftig sind die Kennzahlen nur bei langfristiger Betrachtung. Grund: Es kommt immer mal zu Geschäftsausschlägen außer der Reihe, beispielsweise, wenn die Regierung ankündigt, dass ab dem nächsten Jahr alle Lebensversicherungsverträge besteuert werden.
Die Kennzahlenberechnung erfolgt meistens nur aufgrund von externen Informationsquellen (Geschäftsbericht). Um ein Unternehmen aber richtig beurteilen zu können, sind interne Quellen wie internes Rechnungswesen, Managementinterviews und repräsentative Kundenbefragungen mindestens genauso wichtig.
Renten- und Lebensversicherungen haben sehr lange Vertragsdauern, durchschnittlich 28 Jahre. Verbindliche Aussagen zur Unternehmens- und Kapitalmarktentwicklung für mehrere Jahrzehnte zu treffen, ist auch anhand von Kennzahlen unmöglich.
Sinnvoll ist außerdem eine simultane Betrachtung vieler Unternehmensmerkmale, wie zum Beispiel Sicherheitslage, Erfolgskraft, Wachstumskraft, Personalressourcen, Produktpalette, durchschnittliche Ablaufleistungen. Da diese Angaben aber entweder gar nicht oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht werden, hinkt jeder Vergleich und jedes Rating.
Deshalb warnen sowohl der GDV als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (früher Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) vor allzu verbindlichen Aussagen von Ratings und Unternehmenskennzahlen.