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Altersvorsorge - bestehende Versorgungsansprüche
- Ansprüche können folgenden Quellen entstammen:
- Gesetzliche VersorgungAn erster Stelle ist die gesetzliche Rentenversicherung zu nennen. Die Höhe der Altersrente sieht man zum Beispiel in der Renteninformation, die jeder Versicherte jährlich von seinem Rentenversicherungsträger (ehem. BfA oder LVA) erhält.
Weitere Ansprüche können sich ergeben aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, einer beamtenrechtlichen Versorgung und aus der Mitgliedschaft bei einem berufsständischen Versorgungswerk. Auskünfte über die Höhe der Ansprüche und den Altersrentenbeginn können beim jeweiligen Versorgungsträger erfragt werden. - Betriebliche VersorgungAnsprüche auf betriebliche Versorgung sollten grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn sie bereits unverfallbar sind. Die Höhe der bestehenden Ansprüche kann der Versorgungszusage entnommen werden oder beim Versorgungsträger (zum Beipiel U-Kasse) erfragt werden.
Tipp: Beachten Sie auch unverfallbare Versorgungsansprüche gegenüber früheren Arbeitgebern. Prüfen Sie, ab welchem Zeitpunkt Leistungen fällig werden und ob es sich um eine Renten- oder Kapitalleistung handelt. - Private VorsorgeDie wichtigsten Ansprüche stammen in der Regel aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen. Achten Sie auf das Ablaufalter bzw. das Alter bei Rentenbeginn.
Tipp: Prüfen Sie, ob Policendarlehen genommen wurden oder ob die Versicherung der Darlehenstilgung dienen soll (also abgetreten oder verpfändet ist).
Auch andere Kapitalanlagen können der Altersvorsorge dienen. Sie sollten aber nur berücksichtigt werden, wenn sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zuvor für Konsum- oder Investitionszwecke verwendet werden.
Auch Mieteinnahmen aus schuldenfreien Immobilien sind wichtig für die Altersvorsorge. Sie sind immer dann zu berücksichtigen, wenn die Immobilie zum geplanten Rentenbeginn entschuldet sein wird. - Weiter zu: angestrebtes Versorgungsziel
- Stand: 30.01.2009

