• Versorgungsbedarf im Alter

  • Durch die laufenden Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt die private Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung.
  • Die Fakten
    • Mit Einführung der Riester-Rente hat der Gesetzgeber letztendlich eingestanden, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr ausreichen, wenn der Lebensstandard im Alter gehalten werden soll.
    • Gleichzeitig wurde durch die staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge die Notwendigkeit einer zusätzlichen Vorsorge unterstrichen und die Eigenverantwortung der Versicherten stark ausgeweitet.
    • Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die steuerliche Förderung auf die reine Altersversorgung in Rentenform fokussiert. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Vorsorge wurde noch stärker betont und der Eigenverantwortung der Versicherten überlassen.
  • Bedarfsermittlung
    Bei der Bedarfsermittlung werden bereits bestehende Versorgungsansprüche - zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung - dem angestrebten Versorgungsziel gegenübergestellt. Der konkrete Versorgungsbedarf (Versorgungslücke) ergibt sich dann als Differenz zwischen dem angestrebten Versorgungsziel und der bestehenden Versorgung.

    Bestehende Versorgungsansprüche
    Angestrebtes Versorgungsziel

    Der so ermittelte Versorgungsbedarf dient nun als Ausgangspunkt für die Entwicklung eines zielgerichteten Versorgungskonzeptes.
  • Stand: 22.10.2009
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