• Erwerbsminderung - bestehende Versorgungsansprüche

  • Ansprüche können folgenden Quellen entstammen:
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    Gesetzliche Versorgung (1. Schicht)
    An erster Stelle ist die gesetzliche Rentenversicherung zu nennen.


    Weitere Ansprüche können sich ergeben aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, einer beamtenrechtlichen Versorgung und aus der Mitgliedschaft bei einem berufsständischen Versorgungswerk. Auskünfte über die Höhe der Ansprüche können beim jeweiligen Versorgungsträger erfragt werden.

    Tipp: Werfen Sie einen Blick auf die Definition des Versorgungsfalls! Insbesondere bei berufsständischen Versorgungswerken ist die Messlatte für den Leistungsbezug oft sehr hoch.
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    Betriebliche Versorgung (2. Schicht)
    Ansprüche auf betriebliche Versorgung sollten grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn sie bereits unverfallbar sind. Die Höhe der bestehenden Ansprüche kann der Versorgungszusage entnommen werden oder beim Versorgungsträger (zum Beispiel U-Kasse) erfragt werden.

    Tipp: Beachten Sie auch unverfallbare Versorgungsansprüche gegenüber früheren Arbeitgebern. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, wie der Versorgungsfall definiert ist, bis zu welchem Alter der Versorgungsfall eintreten muss und bis zu welchem Alter die Leistungen zu erbringen wären.
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    Private Vorsorge (alle Schichten)
    Hier sollten nur versicherte Berufsunfähigkeitsrenten berücksichtigt werden. Versicherte Leistungen in Unfallversicherungen und Dread Desease Versicherungen sollten aufgrund der abweichenden Definitionen des Versicherungsfalls nicht bzw. nur teilweise (Dread Desease) berücksichtigt werden.

    Tipp: Prüfen Sie, bis zu welchem Endalter Versicherungsschutz besteht und wann die Leistungsdauer endet.
  • Stand: 20.04.2012
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