• Versorgungsbedarf bei Erwerbsminderung

  • Die Arbeitskraft ist unersetzlich. Für die meisten Menschen ist sie wesentliche Voraussetzung, um wirtschaftliche Ziele zu erreichen bzw. den Lebensstandard zu sichern.
  • Die Fakten
    • Nur noch knapp 160.000 erhalten pro Jahr erstmals eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit. Früher waren es weit mehr als 200.000 pro Jahr - eine Folge der verschärften Leistungsvoraussetzungen. Viele Erwerbsgeminderte erhalten keine gesetzliche Rente.
    • Langjährige Beobachtungen zeigen, dass jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden muss.
    • Die häufigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft sind Herz-, Gefäß-, Rheuma- und Gelenkerkrankungen (knapp die Hälfte), Unfälle machen beispielsweise weniger als 10 Prozent der Invaliditätsfälle aus.

    [Quelle: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung 2008]
  • Bedarfsermittlung
    Bei der Bedarfsermittlung werden bereits bestehende Versorgungsansprüche - zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung - dem angestrebten Versorgungsziel gegenübergestellt. Der konkrete Versorgungsbedarf (Versorgungslücke) ergibt sich dann als Differenz zwischen dem angestrebten Versorgungsziel und der bestehenden Versorgung.

    Bestehende Versorgungsansprüche
    Angestrebtes Versorgungsziel

    Der so ermittelte Versorgungsbedarf dient als Ausgangspunkt für die Entwicklung eines zielgerichteten Versorgungskonzeptes.
  • Stand: 22.10.2009
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