• Todesfall

  • Die Todesfall-Zusatzversicherung (TZV, Tarif 10/15) deckt den zusätzlichen Bedarf an Hinterbliebenenversorgung und Kreditsicherung bei einer lebensphasenorientierten Absicherung.
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    Versicherungsleistungen
    Bei Tod der versicherten Person während der Dauer der Zusatzversicherung wird neben der Leistung aus der Hauptversicherung eine Todesfallsumme fällig.
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    Versicherungsdauer
    Die Versicherungsdauer darf die Prämienzahlungsdauer der Hauptversicherung nicht überschreiten. Das höchstmögliche tarifliche Schlussalter der Zusatzversicherung ist zu berücksichtigen. Wird die Hauptversicherung in eine prämienfreie umgewandelt, endet die Zusatzversicherung.
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    Prämienzahlung
    Die Prämienzahlung richtet sich nach der Hauptversicherung.
    Die Zusatzversicherung kann nicht gegen Einmalprämie oder mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer abgeschlossen werden.
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    Risikoprüfung
    Risikosumme ist die für diese Zusatzversicherung beantragte Versicherungssumme in voller Höhe.
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    Überschussbeteiligung
    Die sofort einsetzenden Überschüsse werden zur Verrechnung mit den laufenden Prämien (Prämienverrechnung) verwendet. Die Prämienverrechnung bemisst sich in Prozent der jeweiligen Prämie.
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    Tarifkombinationen
    Der Abschluss dieser Zusatzversicherung ist möglich in Verbindung mit:

    allen Haupttarifen der Einzel-Kapitalversicherung mit Ausnahme von
    • Risikoversicherung (Tarif 940/945)
    • Einstiegsplan
    • Stufenmodellen

    Bei Kombination mit Tarif 950/955 und erhöhtem Todesfallschutz ist der Gesamtrahmen des maximal möglichen Todesfallschutzes zu beachten (siehe unter
    Allgemeine Bestimmungen für die Einzel-Kapitalversicherung).

    Als mögliche Einzel-Rentenversicherungen kommt nur der Tarif 810 während der Ansparzeit in Frage.

    Die Zusatzversicherung kann auch nachträglich in schon bestehende Versicherungen eingeschlossen werden. Es gilt dann das entsprechende Eintrittsalter.
  • Besonderheiten bei Kombination mit Tarif 960
    Die Zusatzversicherung wird bei diesem Tarif für jede Person einzeln versichert. Die Gesamtsumme aus beiden versicherten Leistungen darf die Höchstversicherungssumme nicht überschreiten.

    Stirbt eine der versicherten Personen, erlischt zusammen mit der Hauptversicherung auch die Zusatzversicherung der überlebenden Person. Sterben beide gleichzeitig, so ist die für beide Personen jeweils versicherte Zusatzleistung fällig.
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    Lebensphasen-TZV
    Bei Kapital- und Rentenverträgen kann als Alternative zur Laufzeit der Hauptversicherung eine Todesfall-Zusatzversicherung mit kürzerer Dauer gewählt werden (Lebensphasenorientierung).

    Freiwerdende Beitragsteile durch Ablauf der Versicherungsdauer der TZV oder anderer Zusatzversicherungen können ohne erneute Gesundheitsprüfung zur Erhöhung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung verwendet werden, wenn

    • das Schlussalter der Hauptversicherung das 65. Lebensjahr nicht übersteigt und
    • die Restlaufzeit mindestens acht Jahre und
    • der wegfallende Bruttobeitragsteil mindestens 100 Euro pro Jahr beträgt und
    • es sich bei dem zu erhöhenden Haupttarif nicht um den Tarif 930/935 handelt.

    Bei Kapitalverträgen dürfen die einzelnen LV-Summenerhöhungen bis zu 20.000 Euro betragen; alle Erhöhungen zusammen 30.000 Euro aber nicht übersteigen.

    Bei Rentenverträgen gelten für Erhöhungen durch freiwerdende Beitragsteile die oben genannten Voraussetzungen. Bei Verträgen ohne Partnerrente (Tarif 810) gibt es keine Summenbegrenzung.
    Bei Rentenverträgen mit Partnerrente (Tarif 800/890) dürfen die Erhöhungen der jährlichen Partnerrente 2.000 Euro, alle Erhöhungen zusammen 3.000 Euro nicht übersteigen.

    Das Verhältnis zwischen der Hauptrente und der Hinterbliebenenrente bleibt bei Anpassungen unverändert.
  • Stand: 24.02.2009
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