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Rentengarantiezeit
- Sofern die Hinterbliebenen auch noch nach Rentenbeginn abgesichert sein sollen, kann für den T- und den E-Tarif sowie FR-Tarif eine Rentengarantiezeit ab 5 Jahren vereinbart werden.
Sofern keine Absicherung gewünscht ist, ist natürlich auch eine Rentengarantiezeit von null Jahren möglich.
- Stand: 02.11.2010

