• Hinterbliebenenversorgung

  • Damit Sie mit Swiss Life Temperament Ihre Kunden auch für den Todesfall bedarfsgerecht absichern können, stehen Ihnen vier Tarifvarianten zur Verfügung:

    • T-Tarif mit Mindest-Todesfall-Leistung zwischen 60% und 250% der Prämiensumme der Hauptversicherung
    • E-Tarif mit Prämienrückgewähr bei Tod der versicherten Person während der Aufschubdauer
    • FR-Tarif mit Rentenleistungen an berechtigte Hinterbliebene
    • SR-Tarif ganz ohne Todesfallschutz
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    T-Tarif
    Damit auch im Todesfall die Hinterbliebenen abgesichert sind, haben wir im T-Tarif einen Mindest-Todesfallschutz integriert. Die Mindest-Todesfall-Leistung kann zwischen 60% und 250% der Prämiensumme der Hauptversicherung (in 10%-Schritten) gewählt werden.

    Bei Ableben der versicherten Person während der Aufschubdauer wird der höhere Betrag aus
    • vereinbarter Mindest-Todesfall-Leistung
    oder
    • Fondsguthaben plus Mindest-Risikosumme (5% der Prämiensumme aus der Hauptversicherung)
    ausgezahlt.

    Zur Berechnung des Beitrags für den Todesfallschutz wird die Differenz aus der Todesfall-Leistung und dem Fondsguthaben (riskiertes Kapital) herangezogen.
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    E-Tarif
    Beim E-Tarif wird bei Ableben der versicherten Person während der Aufschubdauer der höhere Betrag aus
    • Summe der tatsächlich für die Hauptversicherung gezahlten Prämien (ohne Prämien für Zusatzversicherungen)
    oder
    • Fondsguthaben abzüglich 3% der Prämiensumme (der Abzug ist dabei auf 10.000 Euro begrenzt) für die Hauptversicherung
    gezahlt.

    Bei der Verwendung von gedruckten Anträgen oder pdf-Anträgen tragen Sie für den E-Tarif in das Feld "Todesfallsumme in % der Prämienumme" bitte '0' ein. Gesundheitsfragen müssen keine beantwortet werden, sofern keine BUZ beantragt wird.
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    FR-Tarif
    (Swiss Life Basisplan Plus FRV)
    Beim FR-Tarif wird bei Ableben der versicherten Person während der Aufschubdauer eine Leibrente an berechtigte Hinterbliebene geleistet. Die Rente wird gebildet aus dem höheren Betrag aus
    • Summe der tatsächlich für die Hauptversicherung gezahlten Prämien (ohne Prämien für Zusatzversicherungen)
    oder
    • Fondsguthaben.
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    SR-Tarif
    Beim SR-Tarif wird bei Ableben der versicherten Person während der Aufschubdauer keine Leistung fällig. Außer für die BUZ benötigen Sie auch hier keine Gesundheitsfragen. In den Anträgen ist bei der Todesfall-Leistung jeweils die "0" einzutragen.

    Selbsttötung/Krieg
    Bei Selbsttötung vor Ablauf von 3 Jahren sowie bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich die Leistung für den Todesfall auf die Auszahlung des Fondsguthabens (beim E-Tarif abzüglich 3% der Prämiensumme für die Hauptversicherung, im SR-Tarif darf keine Leistung erfolgen).
  • Stand: 02.11.2010
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