• Garantierter Rentenfaktor

  • Bei Swiss Life Temperament wird in der Police ein Rentenfaktor genannt, der die jährliche Rente pro 10.000 Euro Fondsguthaben bei Ablauf gemäß der gewählten Rentenzahlweise angibt. Garantiert werden 85% dieses Rentenfaktors je 10.000 Euro - ohne Veränderung der Rechnungsgrundlagen sogar 100%. Den Rentenfaktor und die enthaltene Garantie geben wir auf das Fondsguthaben (Ablaufguthaben) zum vereinbarten spätesten Verrentungstermin. Die Höhe des Ablaufguthabens kann weder vorausgesagt noch garantiert werden. Das Anlagerisiko trägt der Kunde und nicht Swiss Life.
  • Auswirkungen unterschiedlicher Fondsguthaben
    Die Auswirkungen unterschiedlicher Fondsguthaben zeigen folgende Beispiele mit Rentenfaktor = 560,40 Euro p.a.:
  • a) Fondsguthaben = 146.405 Euro
  • b) Fondsguthaben = 262.741 Euro
  • Auch bei gleich bleibendem Rentenfaktor ist die Rente unterschiedlich hoch, da sich der Rentenfaktor auf 10.000 Euro Fondsguthaben bezieht. Das Beispiel zeigt, dass das Fondsguthaben für die unterschiedliche Höhe der Rente ausschlaggebend ist.Zum vereinbarten Rentenbeginn garantieren wir Ihnen mindestens 85% des in der Police genannten Rentenfaktors je 10.000 Euro.

    Wenn sich die Grundlagen der Berechnung nicht verändern, gilt der in der Police genannte Rentenfaktor. Ändern sich die Rechnungsgrundlagen zugunsten des Kunden, passen wir den Rentenfaktor an. Verändern sich die Rechnungsgrundlagen stark zu Ungunsten des Kunden, garantieren wir mindestens 85% des in der Police genannten Faktors.
  • Stand: 02.11.2010
Druckversion beenden