• DWS FlexPension II (Laufzeitfonds 2019-2024)

  • Aktienanlage mit Fallschirm!
    Das ab 01.07.2009 angepasste Garantiefondskonzept bietet Aktienanlage und Sicherheit in einem.
  • Über die Investition in einen Teilfonds des DWS FlexPension SICAV wird dem Anleger eine Höchststandgarantie zugesagt.
  • Höchststandgarantie
    Es wird bei Ablauf des Teilfonds als Verkaufskurs der höchste Kurs zu bestimmten monatlichen Stichtagen garantiert.
  • Zusammenhang zwischen Stichtagskurs und Garantie
  • Die Vorteile auf einen Blick:
    • Zielgruppe: z.B. sicherheitsorientierte Anleger, unerfahrene Anleger,...
    • mehr Flexibilität und Kundenorientierung bei der Beratung
    • innovatives Produkt mit kapitalerhaltenden Garantien
  • Wichtig!
    Die Garantie bezieht sich nur auf den Sparanteil des Beitrags, der tatsächlich zur Anlage gelangt und bei Ablauf vorhanden ist (die anfallenden Risiko- und Verwaltungskosten werden dem Fondsguthaben entnommen). Zur Sicherstellung der Garantie kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefondskonzepts auswirken. Die Garantie bezieht sich auf den Zeitpunkt des Ablaufs der beantragten Aufschubdauer. Bei einem vorzeitigen Abruf, im Todesfall, einer Kündigung oder der Änderung der Anlagestrategie geht die Garantie verloren.

    Garantiegeber ist ausschließlich die DWS Investment S.A. Luxemburg. Wir reichen die Garantie an Sie weiter. Swiss Life übernimmt keine Garantie aus dem Garantiefondskonzept.
  • Stand: 30.06.2009
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