DWS FlexPension (Laufzeitfonds 2013-2023)
Investmentanlage mit Fallschirm!
Das Garantiefondskonzept mit besonderen Absicherungen gegen Börsenverluste.
Über die Investition in einen Teilfonds des DWS FlexPension SICAV werden dem Anleger zwei Garantien zugesagt:
Höchststandgarantie
Es wird bei Ablauf des Teilfonds als Verkaufskurs der höchste Kurs zu bestimmten monatlichen Stichtagen garantiert.
Kaufpreisgarantie
Selbst wenn die Börsenkurse konstant fallen - bei Ablauf des Teilfonds wird mindestens der ursprüngliche Kaufpreis garantiert.
Zusammenhang zwischen Stichtagskurs und Garantie
Die Vorteile auf einen Blick:
- Zielgruppe: z.B. sicherheitsorientierte Anleger, unerfahrene Anleger,...
- mehr Flexibilität und Kundenorientierung bei der Beratung
- innovatives Produkt mit kapitalerhaltenden Garantien
Service-Links
Wichtig!
Die Garantien beziehen sich nur auf den Sparanteil des Beitrags, der tatsächlich zur Anlage gelangt und bei Ablauf vorhanden ist (die anfallenden Risiko- und Verwaltungskosten werden dem Fondsguthaben entnommen). Zur Sicherstellung der Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefondskonzepts auswirken. Die Garantien beziehen sich auf den Zeitpunkt des Ablaufs der beantragten Aufschubdauer. Bei einem vorzeitigen Abruf, im Todesfall, einer Kündigung oder der Änderung der Anlagestrategie gehen die Garantien verloren.
Garantiegeber ist ausschließlich die DWS Investment S.A. Luxemburg. Wir reichen die Garantien an Sie weiter. Swiss Life übernimmt keine Garantien aus dem Garantiefondskonzept.