• Aufbau und Funktionsweise DWS FlexPension

  • Aufbau
    • Die Investition erfolgt in einen Teilfonds des DWS FlexPension SICAV.
    • Die Teilfonds investieren in internationale Aktienfonds oder renommierte Renten- und Geldmarktfonds.
    • Ziel ist es, möglichst lange zu 100% in Aktienfonds zu investieren.
    • Mit zunehmenden Börsenschwankungen und gegen Laufzeitende wird verstärkt (bis 100%) in Renten- und Geldmarktfonds investiert.
    • Aufgrund der Kapitalmarktsituation ist der DWS FlexPension bis zum jeweiligen Laufzeitende ausschließlich in festverzinsliche Anlagen investiert.
  • Ablauf des Garantiefondskonzepts
    • Von DWS wurden mehrere Teilfonds mit gestaffelten Laufzeiten eingerichtet.
    • Ablauf ist jeweils der 31. Dezember der Jahre 2013 bis 2023. Zu diesen Terminen wirken die Garantien.
    • Die Investition erfolgt immer in den Fonds, der am kürzesten vor dem vertraglichen Rentenbeginn abläuft.
    • Deshalb können Verträge mit Rentenbeginn vor 2014 nicht in das Garantiefondskonzept investieren.
  • Ablauf von Versicherung und Teilfonds
    • Bei Ablauf des Teilfonds erfolgt seine Liquidierung. Für die gegebenenfalls verbleibende Restlaufzeit bis Rentenbeginn (maximal 11 Monate) erhält der Kunde einen Anlagevorschlag von Swiss Life.
    • Es erfolgt kein Ablaufmanagement durch Swiss Life, wenn der Kunde ausschließlich das Garantiefondskonzept gewählt hat. Diese kapitalerhaltende Anlageform eignet sich hervorragend für die Jahre vor Renteneintritt.
    • Eine Übertragung der Fondsanteile (Naturalleistung) ist beim Garantiefondskonzept nicht möglich.
    • Durch vorzeitigen Abruf während der Flexibilitätsphase gehen die Garantien verloren.
  • Stand: 30.06.2009
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