- Ihr Pfad: / Private Versorgung / Beratungseinstieg: Swiss Life Produkte / Swiss Life Temperament / Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
- Kurz nachgefragt: Überblick zur ersten Orientierung
- Kriterien der FondsauswahlVermögensshiftStückkostenNeue Fonds%-Schritte der FondsauswahlMindest-TodesfallsummeÜberschüsse aus der BUZ
- Kriterien der FondsauswahlNach welchen Kriterien wurden diese Fonds
ausgesucht?Nach Ratings, mit der Konzentration auf Erfahrung und dem in der Vergangenheit erzielten Erfolg der ausgewählten KAGs. - VermögensshiftSind beim Vermögensshift prozentuale Mindestsätze zu beachten?Nein. Allerdings dürfen nicht mehr als zwanzig Fonds parallel laufen.
- Stückkosten
Gibt es Stückkosten?
Ja. 2 Euro pro Monat. - Neue FondsWenn neue Fonds angeboten werden, gilt
dann die erweiterte Fondsliste auch für den Bestand?Ja. - %-Schritte der FondsauswahlIn welchen %-Schritten können Fonds ausgewählt werden?In ganzen %-Schritten, mindestens aber 20% je ausgewähltem Fonds.
- Mindest-TodesfallsummeWelcher Mindesttodesfallschutz ist in den einzelnen Tarifen beinhaltet?Im Rahmen des T-Tarifs ist eine Mindest-Todesfallsumme von 60 bis 250% der Prämiensumme vereinbar. Im E-Tarif wird bei Tod der versicherten Person die Summe der tatsächlich gezahlten Prämien geleistet. Der FR-Tarif erbringt aus der Todesfall-Leistung (während der Aufschubzeit oder aus Renten der Rentengarantiezeit) eine Leibrente an die gesetzlich zulässigen Hinterbliebenen. Der SR-Tarif verfügt über keinerlei Todesfall-Leistung.
- Überschüsse aus der BUZWerden die Überschüsse aus der BUZ sofort in die ausgewählten Fonds investiert oder ebenfalls zunächst zur Deckung der Abschlusskosten verwendet?Überschussanteile aus der BUZ werden sofort in Fonds investiert, falls sich der Kunde nicht für die Prämienverrechnung entscheidet.
- Prämienanlage: StichtagBei der Prämienanlage wird als Stichtag der letzte Börsentag des Vormonats genommen. Was bedeutet das praktisch? Wann buchen wir ab?Die Anlage der Prämien erfolgt am ersten Börsentag eines Monats, z.B. am 1.12. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Einzugsdatum (dieses kann später liegen).
Eine am 1.12. fällige Prämien wird zum Börsenschlusskurs vom 30.11. angelegt, da am 1.12. nur die Kurse vom Vortag vorhanden sind (Kurse werden erst abends ermittelt).
Kann am letzten Tag des Vormonats kein Börsenkurs ermittelt werden (z.B. wegen eines Feiertags oder Wochenendes), wird der letzte verfügbare Börsenkurs herangezogen - Antrag: Dynamik, BU-Rente über 30.000 EuroMüssen bei Swiss Life Temperament zwei Anträge verwendet werden, wenn Dynamik vereinbart wurde und die BU-Rente 30.000 Euro übersteigt?Derzeit müssen in diesem Fall noch zwei Anträge gestellt werden. Ein Antrag für den volldynamischen Teil und ein Antrag für den teildynamischen Teil.
- Direktversicherung: shiften, switchenDirektversicherung (Altzusagen nach § 40b und Neuzusagen nach § 3 Nr. 63): Kann der Arbeitgeber shiften und switchen?Der Arbeitgeber kann mit Zustimmung der versicherten Person einen Beitragsswitch und auch einen Vermögensshift durchführen. Umschichtungen stellen keinen lohnsteuerlichen Zufluss dar.
- TeilkündigungWird ein Teil des Fondsguthabens nach zwölf Jahren entnommen und wird die Prämienzahlung unverändert fortgeführt, ändern sich dann die Einschlussgrenzen der BUZ?Bei Fortführung der Prämienzahlung bleibt die Prämiensumme unverändert. Somit gibt es keine Änderung bei der BUZ.
- RückdatierungBei welchen Verträgen kann ich rückdatieren?Ausschließlich bei Rückdeckungsversicherungen kann bis zu drei Monaten rückdatiert werden.
- Berufsgruppe 1: erhöhter ÜberschussBei Berufsgruppe 1 wird der erhöhte Überschuss bei der FRV zum Erwerb zusätzlicher Fondsanteile verwendet. Angenommen, der Kunde würde durch einen Berufswechsel in eine höhere Berufsgruppe fallen. Werden dem Kunden dann diese zusätzlichen Fondsanteile wieder abgezogen? Muss der Wechsel in eine höhere Berufsgruppe gemeldet werden?Ein Wechsel in eine höhere Berufsgruppe muss nach der Policierung nicht gemeldet werden. Einmal versichert, immer versichert. Darum können auch keine Fondsanteile abgezogen werden.
- Minderjährige: TodesfallschutzWie hoch ist der maximale Todesfallschutz ?Bei Kindern die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Todesfallschutz auf 8.000 Euro begrenzt. Ist zum Todeszeitpunkt das Fondsguthaben höher, wird das Fondsguthaben ausgezahlt.
- KapitalauszahlungWarum gibt es keine garantierte Kapitalauszahlung?Bei einer fondsgebundenen Versicherung trägt der Kunde das Kapitalanlagerisiko. Er investiert zu 100% in die ausgesuchten Fonds und nimmt damit direkt und unmittelbar an der Wertentwicklung der Fonds teil. Die Fondsanteile werden also nicht im Deckungsstock von Swiss Life verwaltet. Swiss Life kann daher keine Kapitalwerte garantieren. Sobald jedoch das Fondsguthaben in den Deckungsstock von Swiss Life übertragen wird (z.B. Rentenbeginn), werden Leistungen garantiert. Heute garantieren wir allerdings schon 85% des in der Police genannten Rentenfaktors. Dieser Faktor gibt an, wie hoch die Jahresrente je 10.000 Euro Ablaufguthaben (das wie oben beschrieben nicht garantiert werden kann) ist.
- Grenzen bei BU-RentenWas bedeuteten die Grenzen 66.000 / 30.000 Euro bei den BU-Renten?Bis 66.000 Euro kann eine BU-Rente ohne Anfrage an die Niederlassung angeboten werden. Volldynamische BU-Renten dürfen im Abschlusszeitpunkt 30.000 Euro nicht übersteigen. Sofern eine höhere Rente vereinbart wird, gilt für den übersteigenden Teil Teildynamik. Es müssen zwei Anträge gestellt werden (für den volldynamischen und den teildynamischen Teil). Diese Begrenzungen sind nötig, da insbesondere bei höheren Dynamiksätzen die BU-Renten sehr schnell ansteigen.
- FondserträgeWie werden die Fondserträge angelegt?Fondsausschüttungen werden kostenfrei wieder angelegt. Bei thesaurierenden Fonds fließen die Erträge dem Fonds direkt zu und erhöhen den Wert der Fondsanteile.
- Überschüsse aus TodesfallabsicherungWie werden die Überschüsse aus der Todesfallabsicherung angelegt?Die Überschüsse werden zum Erwerb zusätzlicher Fondsanteile entsprechend der für den laufenden Beitrag getroffenen Fondsauswahl genutzt.
- Verwendung der Überschüsse aus BUZWie werden die Überschüsse aus der BUZ verwendet?Die Überschüsse aus der BUZ werden entsprechend der Anlagestrategie in die gewählten Fonds investiert, sofern nicht die Prämienverrechnung vereinbart wurde.
- Service-Links
- Stand: 09.08.2011

