• Sofortrente mit Rentenübergang auf Hinterbliebene (Tarif 650)

  • Lebenslange Versorgung des Partners ist mit der Sofortrente möglich
    Ihre Kunden sorgen nicht nur für den eigenen gesicherten Lebensabend, sondern möchten im Todesfall dem Partner ein sicheres, monatliches Zusatzeinkommen bereitstellen? Dann ist die Sofortrente genau die richtige Lösung.
  • Von den ausgezeichneten Versicherungsbedingungen der Sofortrente (Tarif 650) profitieren nicht nur Ihre Kunden zu Lebzeiten, sondern im Todesfall auch deren Partner. Denn sie erhalten eine lebenslange Partnerrente oder können sich die Rente abfinden lassen.
    Bei der Sofortrente erfolgt keine Risikoprüfung. Dynamik und Zusatzversicherungen sind nicht möglich.
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    Lebenslange Altersrente (Hauptrente)
    Mit dem Versicherungsbeginn setzen lebenslange nachschüssige Rentenzahlungen ein. Diese erfolgen, solange die erste versicherte Person den jeweiligen Fälligkeitstag erlebt.

    Bei Ableben der ersten versicherten Person innerhalb der vereinbarten Rentengarantiezeit werden die Rentenzahlungen bis zum Ablauf dieser Garantiezeit in unveränderter Höhe an den versicherten Partner fortgesetzt.

    Ist der mitversicherte Partner bereits verstorben, erfolgen die Rentenzahlungen an eine bezugsberechtigte Person oder an die Erben.
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    Lebenslange Partnerrente
    Die Partnerrente entspricht einem zu vereinbarenden Prozentsatz zwischen 25 und 100 Prozent der Hauptrente. Die lebenslange Rentenzahlung beginnt nach dem Tod der ersten Person, frühestens jedoch nach Ablauf der Rentengarantiezeit. Bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit erfolgt die Rentenzahlung in Höhe der Hauptrente.

    Das Verhältnis von Tarifrente und Überschussrente bleibt bestehen.

    Bei Tod des Partners nach Ablauf der Rentengarantiezeit endet der Vertrag.
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    Abfindung von Renten
    Nach Beginn des Rentenbezugs können die Renten für die garantierte Mindestlaufzeit mit dem Rentenbarwert abgefunden werden. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der garantierten Mindestlaufzeit, setzt die lebenslange Rentenzahlung wieder ein.

    Erlebt nur der versicherte Partner den Ablauf der garantierten Mindestlaufzeit, setzt zu diesem Zeitpunkt die lebenslange Partnerrente ein.
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    Rentengarantiezeit
    Als Rentengarantiezeit kann eine Dauer ab fünf Jahren vereinbart werden.

    Die maximale Rentengarantiezeit der Hauptrente ist vom Rentenbeginnalter abhängig
    (PC-Programm  EVA).

    Liegt das Eintrittsalter bei maximal 70 Jahren und beträgt die Einmaleinlage maximal 250.000 Euro, kann auf eine Rentengarantiezeit verzichtet werden.
  • Stand: 28.01.2009
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