• Risikoumtauschversicherung

  • Erst Risiko absichern, dann Kapital bilden: mit nur einem Vertrag
    Jetzt können Ihre Kunden sogar die Risikoversicherung umtauschen. Und zwar in eine kapitalbildende Versicherung (Tarif 900/905 oder 950/955) oder Rentenversicherung.
  • Ein Umtausch der Versicherung ist von Vorteil, wenn Ihr Kunde zunächst nur preiswerten Risikoschutz finanzieren, später aber auch eine renditestarke Möglichkeit zur Vermögensbildung nutzen möchte.

    Umgetauscht wird nur auf Anfrage und innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre. Großer Vorteil dabei: Eine erneute Gesundheitsprüfung bleibt Ihrem Kunden erspart.

    Ebenfalls in den ersten zehn Jahren lässt sich die Risikoversicherung flexibel an steigende Versorgungsbedürfnisse anpassen. Damit ist eine wertstabile Absicherung gewährleistet.
    Eine Dynamik sowie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (30/35) sind möglich.
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    Umtauschrecht der Hauptversicherung
    Innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre kann die Risikoversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine kapitalbildende Versicherung für den Todes- und Erlebensfall umgetauscht werden, meist mit neuer Laufzeit. Dafür stehen die Tarife 900/905 und 950/955 zur Auswahl. Der Austausch kann über die gleiche oder eine niedrigere Risikosumme erfolgen. Bei Umtausch von Verträgen mit Zusatzversicherungen ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn mit dem Umtausch eine Laufzeitverlängerung der Zusatzversicherung verbunden ist.

    Eine Übertragung der Dynamik auf die kapitalbildende Versicherung ist nicht möglich.
    Ist Berufsunfähigkeit abgesichert und tritt der Leistungsfall ein, ist ein Umtausch nicht möglich.
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    Nachversicherungsgarantie
    Sollte der Todesfallbonus aufgrund eines ungünstigen Schadenverlaufs reduziert werden, kann die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend erhöht werden. Damit ist der ursprünglich gewählte Todesfallschutz weiterhin sichergestellt.

    Darüber hinaus kann auch die ereignisbezogene Nachversicherungsgarantie vereinbart werden.
  • Stand: 29.01.2009
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