Meldung eines Todesfalls
Was ist zu tun im Todesfall?
Der Eintritt eines Todesfalls stellt für die Angehörigen in aller Regel eine sehr sensible Lebenssituation dar. Er löst bei ihnen emotionale Betroffenheit aus und fordert gleichzeitig die Regelung der unterschiedlichsten Angelegenheiten. Dazu gehört auch die Meldung des Sterbefalls bei Swiss Life.
Wir wollen unser, oftmals vor Jahrzehnten, gegebenes Leistungsversprechen schnell und unbürokratisch einlösen. Ganz im Sinne der Angehörigen.
Dabei ist es hilfreich, wenn jeder Ansprechpartner des Kunden bzw. der Hinterbliebenen weiß, worauf es ankommt bzw. welche Unterlagen erforderlich sind.
Im Regelfall benötigen wir:
- den Original-Versicherungsschein
- die Sterbeurkunde im Original
- oder eine amtlich beglaubigte Ausfertiung der Sterbeurkunde (Fotokopien sind leider nicht ausreichend)
- eine Zahlungsverfügung
Sofern uns für Bescheinigungen Kosten berechnet werden, erfolgt eine Verrechnung mit der Versicherungsleistung, da diese Aufwendungen vom Anspruchsteller zu übernehmen sind.Prüfung und Leistung
Die Unterlagen werden von den qualifizierten Swiss Life Mitarbeitern geprüft und vorrangig bearbeitet.
Je schneller uns alle Informationen vorliegen, desto zügiger kann die Erledigung dieses Kundenanliegens erfolgen. Hierfür kann gerne auch nachfolgendes Formular genutzt werden.
Formular - Zahlungsverfügung Todesfall