• Versicherungskonzepte für mehrere Personen

  • Sie können z.B. zwei Personen mit der sogenannten "Überkreuzregelung" absichern. Hierbei werden zwei Verträge abgeschlossen, bei denen sich die Kunden gegenseitig als versicherte Person absichern. Hierbei tritt stets die jeweils andere Person als Versicherungsnehmer auf.

    Vorteile gegenüber einer klassischen "Versicherung auf zwei Leben", bei der in einem Vertrag zwei versicherte Personen ausgewiesen werden:

    • Die Versicherungssumme steht zweimal zur Verfügung
    • Steueroptimierte Versorgung durch Überkreuzregelung:
      Im Todesfall wird keine Erbschaftsteuer fällig, da die Todesfall-Leistung an den Versicherungsnehmer fließt.
      Im Erlebensfall wird keine Schenkungsteuer fällig, da die Erlebensfall-Leistung an den Versicherungsnehmer fließt, der gleichtzeitig die Beiträge gezahlt hat.
  • Produktlösungen für Neuabschlüsse

    Für derartige Versorgungskonzepte eignen sich besonders folgende Tarife:

  • Swiss Life Temperament mit bis zu 250 % Todesfall-Leistung
    • Im Erlebensfall: Wahl zwischen Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rentenzahlung
    • Investition in Fonds erhöht die Chancen auf eine attraktive Erlebensfall-Leistung
    • Im Todesfall: mindestens vereinbarte Todesfallsumme
  • Swiss Life Synchro
    • Im Erlebensfall: Wahl zwischen Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rentenzahlung
    • Garantieverzinsung und Investition in Fonds sorgen für eine solide und attraktive Erlebensfall-Leistung
    • Im Todesfall: mindestens Beitragsrückgewähr im Todesfall
  • Swiss Life Champion
    • Im Erlebensfall: Wahl zwischen Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rentenzahlung
    • Im Todesfall: mindestens Beitragsrückgewähr im Todesfall
  • Swiss Life Ansparrente mit Todesfall-Zusatzversicherung
    • Im Erlebensfall: Wahl zwischen Kapitalauszahlung und/oder lebenslanger Rentenzahlung
    • Im Todesfall: Beitragsrückgewähr und ggfs. vereinbarte Todesfallsumme aus der Zusatzversicherung
    • Rentenversicherung bis Endalter 85 Jahre
    • Todesfall-Zusatzversicherung bis Endalter 70 Jahre
  • Swiss Life Rentenplan (Optionsversicherung) mit Todesfall-Zusatzversicherung
    • Im Erlebensfall: Wahl zwischen Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rentenzahlung
    • Im Todesfall: Garantierter Todesfallschutz
    • Lebenslange Weiterversicherung möglich (lebenslanger Todesfallschutz)
  • Hinweis für bestehende Verträge nach Tarif 960/965

    Unser Tarif 960/965, eine kapitalbildende Lebensversicherung auf verbundene Leben, wurde 2010 für das Neugeschäft geschlossen. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz.

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  • Meldung eines Todesfalls
    Der Eintritt eines Todesfalls stellt für die Angehörigen in aller Regel eine sehr sensible Lebenssituation dar. Er löst bei ihnen emotionale Betroffenheit aus und fordert gleichzeitig die Regelung der unterschiedlichsten Angelegenheiten. Dazu gehört auch die Meldung des Sterbefalls bei Swiss Life.
  • Stand: 19.09.2011
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