• Abschlussinformationen

  • Das müssen Sie bei einem Abschluss von Swiss Life Cash Growth beachten.

  • Beginndatum

    Das Beginndatum für einen Cash Growth Vertrag kann höchstens 2 Monate in der Zukunft liegen. Es gilt der jeweils aktuelle Zinssatz zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.

    Das späteste Beginndatum für einen Vertrag in 2010 ist der 01.12.2010. Dieses Beginndatum kann dementsprechend erst am 01.10.2010 eingereicht werden. 

    Achtung: Bei Versicherungsbeginne seit dem 01.02.2010 beträgt die Laufzeit 12 Monate.

    Bei Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.

  • Weiterhin gelten folgende Grundsätze:
    • Nur Ablaufleistungen aus Swiss Life-Verträgen können angelegt werden - es werden keine Ablaufleistungen aus anderen Verträgen oder Festgelder (z.B. von Banken/Sparkassen) angenommen
    • Zuzahlungen zu Ablaufleistungen können nicht gemacht werden - nur zur Glättung von Ein-/Auszahlungsbeträgen ist dieses in geringem Umfang möglich
    • Aus einem ablaufenden Vertrag, der in Cash Growth angelegt werden soll, werden neben dem ursprünglichen VN als weitere Berechtigte nur der Ehepartner (als VP) akzeptiert - Kinder und Enkel als ehemalige VP können nicht abschliessen
    • Die Zeitstrecke zwischen Ablauf der Vorversicherung und Vertragsbeginn Cash Growth darf max. 12 Monate betragen
    • Rückkäufe werden als Abläufe anerkannt, sofern der VN mindestens 60 Jahre alt ist
    • Eintrittsalter: mind. 18 Jahre, max. 85 Jahre
    • Beachtung der Gebietsbeschränkung: keine Ausländer bzw. Wohnsitz im Ausland möglich!
  • Stand: 27.05.2010
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