• Wahl der Leistungsregelung

  • Nehmen Sie uns in die Leistungspflicht!
    Je nach Vereinbarung fällt die Höhe der BU-Leistung aus. Ihre Kunden haben zwei Leistungsklauseln zur Auswahl.
  • Pauschalregelung oder Staffelregelung?
    Ihre Kunden entscheiden, ob sie bereits bei niedrigem BU-Grad Leistungen erhalten wollen oder das Alles-oder-Nichts-Prinzip bevorzugen - beide sind in unseren Bedingungen verankert:

    • Pauschalregelung. 
      Ab einem BU-Grad von 50 Prozent gewähren wir 100 Prozent der vereinbarten Leistung, unter 50 Prozent keine Leistung.

    • Staffelregelung. 
      Ab einem BU-Grad von 75 Prozent volle Leistung (100 Prozent), bei einem BU-Grad ab 25 Prozent bis 74 Prozent gewähren wir die vereinbarte Leistung entsprechend dem BU-Grad, unter 25 Prozent keine Leistung.
  • Die Entscheidung orientiert sich an der beruflichen Tätigkeit, den Einkommensverhältnissen und an der individuellen Bedarfseinschätzung.

    Wenn eine geringe oder mittlere Leistungsbeeinträchtigung (unter 50 Prozent) eines Unternehmers sich bereits wesentlich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt, dann ist die Staffelregelung zu bevorzugen. Ebenso wenn eine betriebliche Umorganisation zu einem niedrigeren BU-Grad führt oder wenn – wie bei vielen Arbeitnehmern – eine arbeitszeitliche Elastizität nicht auszuschließen ist (z.B. Umsatteln auf Halbtagstätigkeit).

    Ist hingegen zu erwarten, dass bereits eine hälftige Leistungseinschränkung die Ausführung wesentlicher Tätigkeiten unmöglich bzw. die Chancen im Wettbewerb zunichte macht, dann sollte eher die Pauschalregelung vereinbart werden.

    Im Grundsatz kann sich die Entscheidung am beruflichen Status orientieren. Für Arbeitnehmer dürfte sich im Allgemeinen die Staffelregelung, für selbstständig Tätige zumeist die Pauschalregelung empfehlen. Ein späterer Wechsel der Leistungsregelung ist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.
  • Stand: 24.03.2010
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