• Karenzzeiten

  • Individueller Leistungsbeginn durch wählbare Karenzzeit
    Wie lange wollen Ihre Kunden im Ernstfall auf die BU-Rente warten? Die Entscheidung erfolgt bei Antragstellung.
  • Durch Vereinbarung von Karenzzeiten wird der Beginn der Leistungspflicht um die entsprechende Anzahl von Kalendermonaten verschoben. Unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse, der finanziellen Belastbarkeit sowie anderer Versorgungszahlungen (z.B. Eingang noch ausstehender Honorare, Forderungen) sind Karenzzeiten zweckmäßig.

    Je länger die vereinbarte Karenzzeit ist, um so mehr sinkt der Beitrag für die BUZ. Eine sechsmonatige Karenzzeit bringt gegenüber einer BUZ ohne Karenzzeit schon eine Beitragsersparnis von ca. 10% und eine Karenzzeit von 24 Monaten gegenüber einer BUZ ohne Karenzzeit sogar ca. 30%.
  • * Durch vorsichtige Kalkulation der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten entstehen Überschüsse zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die zur Reduzierung des Zahlbetrags verwendet werden. Der Beitrag, der zu zahlen ist, setzt sich also aus dem festen Tarifbeitrag abzüglich Überschussanteil zusammen. Da die Überschussanteilsätze jährlich neu festgesetzt werden, ist der zu zahlende Beitrag der Höhe nach schwankend und kann nicht garantiert werden.

    Sollten sich die Anzahl der Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung deutlich erhöhen, kann die Überschussbeteiligung sinken und sich der Zahlbetrag entsprechend erhöhen. Auch bei sehr ungünstigem Schadensverlauf müssen Sie nie mehr als die Tarifbeitrag für Ihre Versicherung aufwenden.
  • Stand: 20.04.2012
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