Garantiert steigende Prämienbefreiung
Auch mit Berufsunfähigkeit Versorgungsziel erreichen
Auch im BU-Fall kann Ihr Kunde die dynamische Anpassung der Hauptversicherung (mit Zusatzversicherungen außer BUZ) weiterführen, um den Vertrag wertstabil zu halten. Hierfür stehen zwei Möglichkeiten offen:
Entweder versichert Ihr Kunde die dynamische Anpassung der Hauptversicherung im BU-Fall bei Abschluss mit. Dann wird die Hauptversicherung nach Beginn der BU-Leistungspflicht zum üblichen Dynamiktermin angepasst, ohne dass Ihr Kunde dafür Beiträge aufwenden muss. Und zwar so lange wie BU besteht. Die jährliche Steigerung des HV-Beitrags, aus dem die Dynamik errechnet wird, ist wählbar zwischen 5% und 10% (bei Form B/D), bei Form A/C generell 5%. Die Beitragserhöhung für den Einschluss der steigenden Beitragsbefreiung ist gering.
Oder Ihr Kunde zahlt die Beiträge für die Erhöhungen nach Beginn der BU-Leistungen wie bisher aus eigener Tasche.
* Durch vorsichtige Kalkulation der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten entstehen Überschüsse zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die zur Reduzierung des Zahlbeitrags verwendet werden. Der Beitrag, der zu zahlen ist, setzt sich also aus dem festen Tarifbeitrag abzüglich Überschussanteil zusammen. Da die Überschussanteilsätze jährlich neu festgesetzt werden, ist der zu zahlende Beitrag der Höhe nach schwankend und kann nicht garantiert werden.
Sollten sich die Anzahl der Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung deutlich erhöhen, kann die Überschussbeteiligung sinken und sich der Zahlbeitrag entsprechend erhöhen. Auch bei sehr ungünstigem Schadensverlauf müssen Sie nie mehr als den Tarifbeitrag für Ihre Versicherung aufwenden.