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Neuerungen BUZ
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life ist und bleibt das Original, das Vorbild in der Branche. Einige Vorteile:
- jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Berufsunfähigkeit
- hohe Regulierungskompetenz
- wegweisende Bedingungsgestaltung
- variable Bausteine des persönlichen Risikomanagements
- vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten
- fairer Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern
- attraktives Beitragsniveau
Von folgenden Neuerungen können Sie profitieren: - Berufsgruppentarife (8.2011)
Die Tarifkalkulation basiert auf den neuesten Erkenntnissen aus umfangreichen Schadensstatistiken und Rückversicherungsdaten.
- garantierte Rentensteigerung
- Einsteigertarif SBU Start mit niedrigem Anfangsbeitrag
- Bedingungsverbesserung
- Verweisungsverzicht teilweise auch in BG 4
- obligatorische Nachversicherungsgarantie - Selbstständige BU-Versicherung (7.2009)
Swiss Life bietet eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Zusatzleistung bei Tod an. mehr
- FRV-BUZ mit Beitragsverrechnung (1.2009)Als Alternative zur Überschussverwendung Fondsanlage kann auch die Beitragsverrechnung gewählt werden. Dadurch reduziert sich der zu zahlende Gesamtbeitrag.
Außerdem können Berufe der Berufsgruppe 3, deren Versicherungsdauer bisher bis 60 begrenzt war, bis 65 wählen (ausgenommen Beamte). - Swiss Life BUZ im Fokus 2008Unter anderem neue BG-Zuordnung, Überschusserhöhung BG 1, Bedingungs-Änderungen, verbesserte Untersuchungsgrenzen, erleichterte wirtschaftliche Risikoprüfung und mehr.
- Versicherungs- und Leistungsdauer bis 67 möglich (Jan. 2007)Die Berufe der Berufsgruppe 1 und 2 können bis zum Alter 67 versichert werden.
- Noch mehr Berufe günstiger eingestuft (Jan. 2007)Unter konkreten Voraussetzungen werden Berufe, die üblicherweise in die Berufsgruppe 2 oder 3 eingestuft sind, der Berufsgruppe 1zugeordnet und erhalten somit einen erhöhten Überschuss.
- Ca. 60 kaufmännische Berufe im Angestelltenverhältnis, wenn sie zu mindestens 75% im Büro (Innendienst) tätig sind. Eine qualifizierte Ausbildung ist dabei selbstverständlich Grundvoraussetzung.
- Die lange Liste der akademischen Berufe wurde ergänzt (Voraussetzung: Angestelltenverhältnis, mindestens 75% im Büro und Uni- oder FH-Abschluss)
- Kaufmännische Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn sie zu mindestens 75% im Büro (Innendienst) tätig sind und wenigstens 30 Mitarbeiter haben (in EVA muss in jedem Fall "angestellt" angeklickt werden)
- AVB laufend überarbeitetÜberarbeitungen verfolgen stets das Ziel, noch genauer, präziser, eindeutiger und konkreter zu sein.
2008 wurden die AVB gänzlich neustrukturiert und neben den VVG-typischen Änderungen inhaltlich weiter ausgebaut. Weitere Informationen erhalten Sie gerne von Ihrem Betreuer.
2007 wurden punktuell präzisiert:
- § 1
- § 2, Ausscheiden, Umorganisation
- § 7
- § 8, Ende
- § 10, fahrlässige Verstöße
- § 12
- § 13
- § 14, Überbrückungsmöglichkeiten
Überarbeitet wurden 2005 die Abschnitte:
- § 2, Definition "Lebensstellung"
- § 4, Nachzahlung gestundeter Beiträge nun auch in Raten möglich
- § 7, Mitteilung erster Ergebnisse oder Erteilung eines Zwischenbescheids während der Leistungsprüfung
- § 10, Funktion des Treuhänders bei der Überschussfestsetzung
- § 13, Differenzierung zwischen Rücktritt und Anfechtung bei prämiengerechtem Leistungsumfang
- § 13, Wieder-in-Kraft-Setzung innerhalb von 6 Monaten
- Nachversicherungsgarantie (seit Sept. 2004)Die bekannten Anpassungsoptionen wurden modifiziert und erweitert, so dass Ihre Kunden ihren Versicherungsschutz an geänderte Bedarfslagen anpassen können. Die Anpassung kann erfolgen bei
- Heirat
- Geburt eines Kindes
- Adoption eines Kindes
- Scheidung
- Karrieresprung mit Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommens um mindestens 10 %, z.B. Arbeitgeberwechsel, Berufsabschluss, Meisterbrief, Promotion
- Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung oder einem berufsständischen Versorgungswerk
- Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 Euro (gewerblicher Bereich oder selbstgenutzte Immobilie)
Die Nachversicherungsgarantie muss explizit beantragt werden und kann nicht nachträglich in bereits bestehende Verträge aufgenommen werden. (Ausführliche Beschreibungen und Bestimmungen zur Nachversicherungsgarantie)
- Stand: 09.08.2011

