• Überzeugende Argumente - Swiss Life BU

  • Es gibt viele Anbieter für BU-Schutz. Doch wie können Sie den kompetenten und zuverlässigen Partner finden, der für Ihre speziellen Fragen individuelle Lösungen bereithält? Überzeugende Argumente, die Sie auch downloaden können, erleichtern Ihnen die Orientierung.
  • Jetzt neu:
    • Garantierte Rentensteigerung (bis 3 %) – zusätzlich zur Rentensteigerung aus der Überschussbeteiligung
    • Einfache wirtschaftliche Risikoprüfung
    • Swiss Life SBU Start: besonders niedrige Anfangsbeiträge bei vollem Versicherungsschutz
    • Nachversicherungsgarantie grundsätzlich vereinbart
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    Kundenfreundliche BU-Definition

    Leistungen werden erbracht, wenn der Kunde voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig ist oder 6 Monate berufsunfähig war (auch rückwirkende Leistung ab Ende der Karenzzeit). Keine Prüfung der Umorganisation bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern.

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    Verweisungsverzicht
    Für alle Berufe verzichten wir auf die abstrakte Verweisung – bei Berufsgruppe 4 teilweise erst ab dem 55. Lebensjahr.
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    Freie Arztwahl

    Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit muss der Kunde keine ständigen Vertragsärzte aufsuchen. Häufig genügt ein begründeter Bericht des behandelnden Arztes.

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    Keine Beitragserhöhungen

    Auf unsere Beitragshöhe können Sie sich verlassen. Wir verzichten ausdrücklich auf unser Recht, die Tarifbeiträge während der Vertragslaufzeit zu erhöhen (siehe Beitragsanpassungsklausel § 163 VVG).

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    Weltweiter Versicherungsschutz
    Egal wo der Kunde sich aufhält, es besteht Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Renten überweisen wir in jedes gewünschte Land.
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    Sicherheit im Pflegefall
    Wir erbringen die volle Leistung bereits ab 1 Pflegepunkt gemäß unseren Bedingungen.
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    Keine Anzeigepflicht oder Beitragserhöhung bei Berufswechsel
    Ein Wechsel in andere Berufe oder die Aufnahme eines risikoreichen Hobbys nach Vertragsabschluss muss uns nicht angezeigt werden. Auch wer seinen Beruf aufgibt, bleibt versichert; Hausfrauen und -männer behalten einen Leistungsanspruch.
    Dies bedeutet ein erhebliches Maß an Vorsorge- und Rechtssicherheit. Versicherungsschutz besteht für den Beruf, der nachweislich konkret in gesunden Tagen vor dem Versicherungsfall ausgeübt wird.
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    Garantierte Leistungssteigerung

    Soweit vereinbart, wird die BU-Rente im Leistungsfall garantiert um 1, 2 oder 3 % erhöht (plus Überschussbeteiligung). Außerdem kann vereinbart werden, dass Todesfallschutz und Altersversorgung auch im Falle einer Berufsunfähigkeit regelmäßig erhöht, ohne dass der Kunde für diese Erhöhungen Beiträge zahlen muss. So bleibt die Versorgung immer aktuell!

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    Fast keine Leistungsausschlüsse
    Auch Privat- und Sportflüge, das berufliche Flugrisiko, die Teilnahme an offiziellen Hochgeschwindigkeitsfahrten und die Einwirkung ionisierender Strahlung und
    terroristische Anschläge sind mitversichert.
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    Additive Karenzzeiten
    Flexible Karenzzeiten von 0, 3, 6, 12, 18 oder 24 Monaten decken die individuelle
    Bedarfssituation ab. Durch die Additivregelung werden bei Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache bereits zurückgelegte Karenzzeiten voll angerechnet.
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    Sichere Leistungen

    Auch Privat- und Sportflüge, das berufliche Flugrisiko, die Teilnahme an offiziellen Hochgeschwindigkeitsfahrten, die Einwirkung ionisierender Strahlung und terroristische Anschläge sind mitversichert.

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    Top BU-Schutz für Auszubildende und Studenten!
    • Top Preis-Leistungs-Verhältnis: In vielen Ausbildungsberufen und Studiengängen vorne im Wettbewerb
    • Nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums erfolgt keine berufsbezogene Umstufung
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    Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung

    Entscheidend für die BU-Rentenzahlungen ist der Tag, an dem der Kunde berufsunfähig wurde. Wenn die Meldung erst verspätet eingereicht wird, ist das kein Problem. Swiss Life zahlt sogar rückwirkend bis zu 3 Jahre ab Eingang des Leistungsantrags.

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    Umfassende Nachversicherungsgarantien

    Die bewährten Anpassungsoptionen eröffnen Möglichkeiten, die der Kunde benötigt, um den Versicherungsschutz jederzeit an die geänderte Bedarfslage anzupassem - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Mehr Informationen zur Nachversicherungsgarantie von Swiss Life erhalten Sie hier

  • Prospekt - 1340 - Überzeugende Argumente Swiss Life Berufsunfähigkeitsschutz
    2-seitiger BU-Highlights-Prospekt
    PDFDokument öffnen (1,0 MB / PDF) Stand 02.08.2011 Autor © Swiss Life
  • Anmerkung: Diese Hinweise ändern nicht die Bedingungen und Regelungen im Versicherungsvertrag.
  • Stand: 25.01.2012
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