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Überzeugende Argumente - Swiss Life BU
- Es gibt viele Anbieter für BU-Schutz. Doch wie können Sie den kompetenten und zuverlässigen Partner finden, der für Ihre speziellen Fragen individuelle Lösungen bereithält? Überzeugende Argumente, die Sie auch downloaden können, erleichtern Ihnen die Orientierung.
- Jetzt neu:
- Garantierte Rentensteigerung (bis 3 %) – zusätzlich zur Rentensteigerung aus der Überschussbeteiligung
- Einfache wirtschaftliche Risikoprüfung
- Swiss Life SBU Start: besonders niedrige Anfangsbeiträge bei vollem Versicherungsschutz
- Nachversicherungsgarantie grundsätzlich vereinbart
- Kundenfreundliche BU-DefinitionVerweisungsverzichtFreie ArztwahlKeine BeitragserhöhungenWeltweiter Versicherungsschutz
- Kundenfreundliche BU-Definition
Leistungen werden erbracht, wenn der Kunde voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig ist oder 6 Monate berufsunfähig war (auch rückwirkende Leistung ab Ende der Karenzzeit). Keine Prüfung der Umorganisation bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern.
- VerweisungsverzichtFür alle Berufe verzichten wir auf die abstrakte Verweisung – bei Berufsgruppe 4 teilweise erst ab dem 55. Lebensjahr.
- Freie Arztwahl
Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit muss der Kunde keine ständigen Vertragsärzte aufsuchen. Häufig genügt ein begründeter Bericht des behandelnden Arztes.
- Keine Beitragserhöhungen
Auf unsere Beitragshöhe können Sie sich verlassen. Wir verzichten ausdrücklich auf unser Recht, die Tarifbeiträge während der Vertragslaufzeit zu erhöhen (siehe Beitragsanpassungsklausel § 163 VVG).
- Weltweiter VersicherungsschutzEgal wo der Kunde sich aufhält, es besteht Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Renten überweisen wir in jedes gewünschte Land.
- Sicherheit im PflegefallWir erbringen die volle Leistung bereits ab 1 Pflegepunkt gemäß unseren Bedingungen.
- Keine Anzeigepflicht oder Beitragserhöhung bei BerufswechselEin Wechsel in andere Berufe oder die Aufnahme eines risikoreichen Hobbys nach Vertragsabschluss muss uns nicht angezeigt werden. Auch wer seinen Beruf aufgibt, bleibt versichert; Hausfrauen und -männer behalten einen Leistungsanspruch.
Dies bedeutet ein erhebliches Maß an Vorsorge- und Rechtssicherheit. Versicherungsschutz besteht für den Beruf, der nachweislich konkret in gesunden Tagen vor dem Versicherungsfall ausgeübt wird. - Garantierte Leistungssteigerung
Soweit vereinbart, wird die BU-Rente im Leistungsfall garantiert um 1, 2 oder 3 % erhöht (plus Überschussbeteiligung). Außerdem kann vereinbart werden, dass Todesfallschutz und Altersversorgung auch im Falle einer Berufsunfähigkeit regelmäßig erhöht, ohne dass der Kunde für diese Erhöhungen Beiträge zahlen muss. So bleibt die Versorgung immer aktuell!
- Fast keine LeistungsausschlüsseAuch Privat- und Sportflüge, das berufliche Flugrisiko, die Teilnahme an offiziellen Hochgeschwindigkeitsfahrten und die Einwirkung ionisierender Strahlung und
terroristische Anschläge sind mitversichert. - Additive KarenzzeitenFlexible Karenzzeiten von 0, 3, 6, 12, 18 oder 24 Monaten decken die individuelle
Bedarfssituation ab. Durch die Additivregelung werden bei Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache bereits zurückgelegte Karenzzeiten voll angerechnet. - Sichere Leistungen
Auch Privat- und Sportflüge, das berufliche Flugrisiko, die Teilnahme an offiziellen Hochgeschwindigkeitsfahrten, die Einwirkung ionisierender Strahlung und terroristische Anschläge sind mitversichert.
- Top BU-Schutz für Auszubildende und Studenten!
- Top Preis-Leistungs-Verhältnis: In vielen Ausbildungsberufen und Studiengängen vorne im Wettbewerb
- Nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums erfolgt keine berufsbezogene Umstufung
- Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
Entscheidend für die BU-Rentenzahlungen ist der Tag, an dem der Kunde berufsunfähig wurde. Wenn die Meldung erst verspätet eingereicht wird, ist das kein Problem. Swiss Life zahlt sogar rückwirkend bis zu 3 Jahre ab Eingang des Leistungsantrags.
- Umfassende Nachversicherungsgarantien
Die bewährten Anpassungsoptionen eröffnen Möglichkeiten, die der Kunde benötigt, um den Versicherungsschutz jederzeit an die geänderte Bedarfslage anzupassem - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Mehr Informationen zur Nachversicherungsgarantie von Swiss Life erhalten Sie hier.
- Prospekt - 1340 - Überzeugende Argumente Swiss Life Berufsunfähigkeitsschutz2-seitiger BU-Highlights-Prospekt
- Anmerkung: Diese Hinweise ändern nicht die Bedingungen und Regelungen im Versicherungsvertrag.
- Service-Links
- Stand: 25.01.2012

