Stufenmodelle
Nicht immer ist der Versicherungsschutz am Anfang in voller Höhe gewünscht. Um dennoch einen kostengünstigen Einstieg in die Vorsorge und Absicherung der Arbeitskraft zu gewährleisten, gibt es für Kunden bis maximal 35 Jahre zwei Stufenmodelle. Diese sind an die berufliche Entwicklung angepasst.
Innerhalb von drei bzw. vier Jahren können Hauptversicherungssumme und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Die Risikoprüfung bei Abschluss orientiert sich an der zu erwartenden BU-Rentenleistung nach einer oder mehreren Aufstockungen.
Die Beiträge erhöhen sich mit den jeweiligen Aufstockungen entsprechend den Leistungserhöhungen. Mit Eintritt von Berufsunfähigkeit entfallen die folgenden Aufstockungen. Die Stufenmodelle lassen sich nicht mit der Nachversicherungsgarantie kombinieren.
Für beide Modelle steht der Tarif 900/905 (Optionsversicherung) jeweils in Kombination mit der BUZ zur Wahl.
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Swiss Life Steps
Die Versicherungssumme der Hauptversicherung und der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erhöht sich zum Beginn des 2. und 3. Versicherungsjahres um jeweils 50 Prozent des anfänglichen Versicherungsumfangs. Die bei Abschluss vereinbarte Dynamik setzt mit dem 4. Versicherungsjahr ein.
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Swiss Life Start
Die Versicherungssumme der Hauptversicherung und der Berufsunfähigkeits-Zusatz-versicherung erhöht sich zum Beginn des 4. Versicherungsjahres um 100 Prozent des anfänglichen Versicherungsumfangs.
Die Stufenmodelle sind mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (30/35 BUZ) kombiniert. Auf Wunsch kann auf die BUZ verzichtet werden.
Die bei Abschluss vereinbarte Dynamik setzt mit dem 5. Versicherungsjahr ein.
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Die Stufenmodelle im Überblick
Unterschiede in der Aufstockung bei den zwei Modellen:
Gemeinsamkeiten der beiden Modelle:
* Werden die Grenzen bei der Eingabe ins PC-Programm nicht eingehalten, erfolgt eine Standard-Tarifberechnung. Es erscheint der Hinweis, dass eine Anwendung des Modells nicht möglich ist.
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Erhöhung, BU, Risikoprüfung
- Die Erhöhung entfällt, wenn der Kunde bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht, oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin bezahlt.
- Bei Eintritt von Berufsunfähigkeit entfallen die darauf folgenden Erhöhungen. Die garantiert steigende Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit erfolgt auf Basis des zu diesem Zeitpunkt erreichten Versorgungsumfangs.
- Für die Risikoprüfung bei Vertragsabschluss ist jeweils die voraussichtliche Höhe der Versicherungsleistung nach dem dritten bzw. vierten Jahr maßgeblich. Zuschläge, Schlussaltersbegrenzungen und BU-Rentenhöchstsummen der Berufsliste werden berücksichtigt.