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Optionen bei Vertragsablauf
- Bei Ablauf können sich Ihre Kunden für eine der drei Leistungen entscheiden:
- - Rentenoption: Die vereinbarte Rente wird geleistet, sofern der Kunde keine Alternative wählt. Bei Rentenbeginn kann z.B. die Rente auf zwei Personen aufgeteilt werden. Wird die Renten nur teilweise gewählt, kann das übrige Kapital ausgezahlt oder für die Versicherungsoption verwendet werden.
- Kapitaloption: Die gesamte Erlebensfallsumme zuzüglich der angefallenen Überschüsse wird ausgezahlt.
- Versicherungsoption: Ein Teil des Vertrags wird als Rente oder bar ausgezahlt und kann z.B. für die Altersversorgung verwandt werden. Der andere Teil der Erlebensfallsumme wird für eine lebenslange Todesfallversicherung angelegt (z.B. für die Erbschaftsteuer). Je höher dieser Teil ist, desto höher fällt der Todesfallschutz aus (zwischen 50% und 100% der Erlebensfallsumme). Zusätzlicher Vorteil: Eine erneute Prüfung des Gesundheitszustandes ist nicht erforderlich. - Die steuerliche Behandlung der Leistungen finden Sie hier.
- Stand: 09.08.2011

