Abrufrente
Durch die Kombination des Tarifs 900/905 mit Abrufphase lässt sich eine flexible Altersvorsorge gestalten.
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Merkmale
- Eingeschlossen werden kann die Abrufrente in Swiss Life Rentenplan (Optionsversicherung) oder als Renditeplan in die Tarife 950/955 (Kapitalversicherung für den Todes- und Erlebensfall). Dabei wird ein Schlussalter zwischen sechzig und siebzig Jahren vorausgesetzt.
- Der Abruf ist flexibel ab einem Alter von 55 Jahren, spätestens jedoch im Alter von siebzig Jahren möglich. Abrufbar ist der Vertrag während der letzten fünf bis zehn Versicherungsjahre.
- Ihr Kunde kann in der Abrufphase jährlich wählen, ob er den Vertrag mit gleichem Beitrag weiterlaufen lässt oder ob er ihn abruft. Dadurch entstehen keine finanziellen Nachteile, denn die Rente, Erlebensfallsumme und Ablaufleistung steigen auch während der Abrufphase. Diese hohe Flexibilität ermöglicht Ihrem Kunden eine ideale Anpassung seiner Versorgung an den Rentenbeginn.
- Kombiniert werden kann der Renditeplan bis zu Beginn der Abrufphase mit Zusatzversicherungen. Einzige Ausnahme ist die BUZ: Hier ist eine Versicherungsdauer bis zum Ende der Abrufphase bzw. bis maximal zum Alter 67 möglich.
- Liegt das Schlussalter für die BUZ in der Abrufphase, müssen Schlussalter der Versicherungs- und Leistungsdauer identisch sein.
- Bei Altverträgen ist hinsichtlich der Steuerfreiheit der Sparanteilszinsen der Mindesttodesfallschutz zu beachten.
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Vorteile
Gegenüber der Vertragsform ohne Abrufmöglichkeit kann mit dem Renditeplan/Abrufrente die Ablaufleistung weiter gesteigert und der Ablauf flexibel gestaltet werden. Ist der Vertrag beispielsweise auf das Schlussalter 65 abgeschlossen, so kann er bereits ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden. Es muss keine Vertragsänderung vorgenommen werden.
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Vergleich: Optionsversicherung T 900 mit und ohne Abrufphase
Ein Vergleich der Erlebensfallsummen und Ablaufleistungen mit und ohne Abrufphase verdeutlicht die Vorteile.
Beispiel: Mann, 35 Jahre, Jahresbeitrag: konstant 1.200 Euro, Überschuss-System:
Erlebensfallbonus, anfängliche Todesfallsumme 60 %
Ohne Abrufphase:
Erlebensfallsumme mit 65: 41.825 Euro; Gesamtleistung*: 64.658 Euro
Mit Abrufphase:
* Wichtiger Hinweis zu den Überschüssen:
Von den dargestellten Leistungen können wir Ihnen lediglich die garantierten Leistungen und Bruttobeiträge der Höhe nach vertraglich zusichern.
Die in der Gesamtleistung enthaltenen Überschüsse können nicht garantiert werden. Sie werden aufgrund der erwarteten Erträge aus den Kapitalanlagen und des Verlaufs der Lebenserwartung jährlich neu festgelegt. Die dargestellten Leistungen beruhen auf den für das Jahr 2009 festgesetzten Überschussanteilen. Diese Werte sind deshalb nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Weitere Informationen enthält unsere Modellrechnung, die Sie bei Ihrem Betreuer anfordern können.