• Überschussrente in der Rentenbezugszeit

  • Neben der garantierten Rente und - bei aufgeschobenen Renten - der Rente aus dem Bonus leisten wir eine Überschussrente. Individuell vereinbart werden kann eines der nachfolgenden Überschussverwendungs-Systeme.
  • Einen direkten Vergleich beider Systeme finden Sie in einer Grafik.
    Die gewählte Überschussrente wird als Zusatzrente entsprechend der Rentenzahlart ausbezahlt.
  • Progress Plus-Überschussrente (P)
    Die Progress Plus-Überschussrente setzt sich aus einer in der Regel gleich bleibenden Basis-Überschussrente und einer Progress-Überschussrente (Steigerungsteil) zusammen.
  • Basis-Überschussrente
    Diese Zusatzrente bemisst sich bei lebenslangen Renten in Prozent der bei Rentenbeginn garantierten Rente.
    Die Basis-Überschussrente wird ab Rentenbeginn fällig.
    Bei sofort beginnenden Renten resultiert die garantierte Rente aus dem Einmalbeitrag. Bei aus der Aufschubphase in die Rentenbezugsphase übergehenden Renten ergibt sich die bei Rentenbeginn garantierte Rente aus
    Tarifrente
    + Bonusrente
    + Rente aus dem Schlussüberschuss
    am Ende der Aufschubphase.
  •  
    Progress-Überschussrente
    Die Rentensteigerung bemisst sich in Prozent (Steigerungssatz) der erreichten gesamten Vorjahresrente, bestehend aus Garantierente, Basis-Überschussrente und der bisherigen Progress-Überschussrente. Je nach zugrunde liegendem Rechnungszins, Geschlecht und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung kommen.
    Die Progress-Überschussrente wird erstmals zu Beginn des 2. Rentenbezugsjahres gebildet.
    Die Höhe der erreichten Progress-Überschussrente ist im Gegensatz zur Basis-Überschussrente garantiert - solange Rentenzahlungen erfolgen.
  •  
    Steigende Überschussrente (S)
    Die steigende Überschussrente (S) hat folgende Merkmale:
  • Rentensteigerung
    Die Überschussrente bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente. Je nach zugrundeliegendem Rechnungszins können unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung kommen.
  • Erste Steigerung
    Die Zusatzrente wird erstmals zu Beginn des 2. Rentenbezugsjahres gebildet.
  • Stand: 13.01.2012
Druckversion beenden