• Bonussystem in der Aufschubzeit

  • Die Rentenversicherungen sind an unseren erwirtschafteten Überschüssen beteiligt; und zwar durch den während der Aufschubzeit entstehenden Bonus und die
    Überschussrente ab Rentenbeginn.
  • Die Verwendung der Überschüsse aus Rentenversicherungen während der Aufschubzeit ist grundsätzlich nach dem Bonussystem geregelt; bei den Tarifen 810 und 800/890 kann alternativ auch die Beitragsverrechnung vereinbart werden.
  • Durch den Bonus erhöht sich die Altersrente ab Rentenbeginn bzw. entsprechend die statt der Altersrente gewählte Kapitalabfindung.
    Ist die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, läuft auch im Falle der Berufsunfähigkeit die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung und der eingeschlossenen Zusatzversicherungen weiter.
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    Zuteilung
    Die Zuteilung von Grundüberschüssen erfolgt jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres, Zinsübersschüsse am Ende eins Versicherungsjahres. Im Todesfall und bei Rückkauf werden die Überschussanteile des laufenden Jahres nur entsprechend den gezahlten Beitragsraten berücksichtigt.
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    Bonusrückgewähr
    Im Todesfall erfolgt die Bonusrückgewähr (falls vereinbart).
  • Stand: 13.01.2012
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